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Anliegerbeiträge und städtebauliche Verträge
Zusatzinformationen:
Ein Aufgabenschwerpunkt der Anliegerbeiträge und städtbauliche Verträge liegt in der Erhebung von Beiträgen für Erschließungsanlagen, die eine wichtige Refinanzierungsmöglichkeit für Infrastrukturmaßnahmen darstellt, um den Bürgerinnen und Bürgern ein Erschließungssystem in guter Qualität zur Verfügung stellen zu können. Bei Neubau- und größeren Ausbaumaßnahmen werden die Bürgerinnen und Bürgern seit einigen Jahren regelmäßig bereits in sehr frühem Stadium über die finanziellen Auswirkungen von Straßenplanungen unterrichtet.
Die Abteilung steht dem Bürger für persönliche Beratungen zur Verfügung, um Beitragsbescheide im einzelnen zu erläutern bzw. die komplizierte Rechtsmaterie verständlich zu machen. Ferner umfasst die Beitragserhebung in berechtigten Fällen auch die Gewährung von Zahlungserleichterungen (Stundungen).
Neben der Abrechnung der städtischen Baumaßnahmen hat der Abschluss von Städtebaulichen Verträgen (Erschließungs-, Finanzierungsverträge u.a.) in den letzten Jahren immer größere Bedeutung erhalten. Dadurch wird es möglich, ausgewiesene Baugebiete unabhängig von der städtischen Finanzsituation durch private Investoren rasch zu erschließen, wodurch dem bauwilligen Bürgerinnen und Bürger die Chance zu einer schnelleren Verwirklichung seines Bauvorhabens eröffnet wird. Neben diesen Verträgen für ganze Baugebiete fallen im Rahmen der Beteiligung am Baugenehmigungsverfahren auch einzelvertragliche Regelungen zur Sicherung der Erschließung an.
Schließlich zählt die Erteilung qualifizierter Auskünfte und Bescheinigungen hinsichtlich der erschließungs- und beitragsrechtlichen Situation einzelner Grundstücke zu den Aufgaben dieser Abteilung.
Anschrift
Technisches Rathaus
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Kontakt
Tel.: 02381 17-4070
Fax: 02381 17-2973
E-Mail: bauverwaltungsamt@stadt.hamm.de
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