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Immissionsschutz - Beurteilung von Immissionen gewerblicher Anlagen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren
Als Untere Immissionsschutzbehörde werden wir in Baugenehmigungsverfahren für gewerblicher Anlagen mit eingebunden.
Hierzu zählen z.B.:
- Supermärkte,
- Tankstellen
- Parkhäuser
- Sportanlagen
Wir beurteilen die Immissionen anhand von Gutachten und Verwaltungsvorschriften und erstellen auf deren Basis Nebenbestimmungen für die Baugenehmigung. Hauptansprechpartner für das Genehmigungsverfahren sind die Kollegen aus der technischen Prüfgruppe des Bauordnungsamtes.
Zuständige Organisationseinheit
- Untere Immissionsschutzbehörde
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: immissionsschutz@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Gantenbrinker
Tel: 02381 17-4353
- Frau Guth
Tel: 02381 17-4354
- Herr Litschke
Tel: 02381 17-4351
Als Untere Immissionsschutzbehörde werden wir in Baugenehmigungsverfahren für gewerblicher Anlagen mit eingebunden.
Hierzu zählen z.B.:
- Supermärkte,
- Tankstellen
- Parkhäuser
- Sportanlagen
Wir beurteilen die Immissionen anhand von Gutachten und Verwaltungsvorschriften und erstellen auf deren Basis Nebenbestimmungen für die Baugenehmigung. Hauptansprechpartner für das Genehmigungsverfahren sind die Kollegen aus der technischen Prüfgruppe des Bauordnungsamtes.
https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/89754/showHerr
Gantenbrinker
A0.030 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)
Frau
Guth
A0.030 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)
Herr
Litschke
A0.030 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)