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Entzug der Freizügigkeit
Freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern kann aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit das Recht entzogen bzw. dessen Verlust festgestellt werden. Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme der Ausländerbehörde, wodurch eine Ausreisepflicht der Person begründet wird. Häufig ist die Maßnahme auf begangene Straftaten zurückzuführen. Es handelt sich jeweils um eine Einzelfallentscheidung, bei der die Gesamtsituation der Person berücksichtigt wird.
Zuständige Organisationseinheiten
- Amt für Integration, Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten
Caldenhofer Weg 192
59063 Hamm
E-Mail: auslaender-fluechtlingsamt@stadt.hamm.de
- Abteilung Leistungen für Asylsuchende und Flüchtlinge, Allg. Ausländerangelegenheiten
Caldenhofer Weg 192
59063 Hamm
E-Mail: auslaender-fluechtlingsamt@stadt.hamm.de
- SG Aufenthaltsbeendende Maßnahmen und Rückführungen
Caldenhofer Weg 192
59063 Hamm
E-Mail: auslaender-fluechtlingsamt@stadt.hamm.de
Freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern kann aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit das Recht entzogen bzw. dessen Verlust festgestellt werden. Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme der Ausländerbehörde, wodurch eine Ausreisepflicht der Person begründet wird. Häufig ist die Maßnahme auf begangene Straftaten zurückzuführen. Es handelt sich jeweils um eine Einzelfallentscheidung, bei der die Gesamtsituation der Person berücksichtigt wird.
54, 542, Freizügigkeit https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/42761/show