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Einbau von Recyclingstoffen
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Die Verwendung von Recyclingbaustoffen und industriellen Nebenprodukten in technischen Bauwerken des Erd- und Straßenbaus stellt eine Gewässerbenutzung gemäß § 9 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar, weil hierdurch die Beschaffenheit des Grundwassers negativ beeinflusst werden kann.
Private Bauherren müssen deshalb bei einem geplanten Einsatz dieser Stoffe vor Baubeginn eine wasserrechtliche Erlaubnis gem. § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beim Umweltamt der Stadt Hamm einholen.
Um diese Erlaubnis zu beantragen, können Sie unser Online-Formular verwenden.
Weitere Informationen
Zu den Antragsunterlagen müssen u.a. Gutachten bzw. Untersuchungsergebnisse zugelassener Untersuchungseinrichtungen zum Nachweis der stofflichen Eignung der/des vorgesehenen Baustoffe(s) beigefügt werden.
Der Einbau von Naturbaustoffen (z.B. Schotter und Split aus Kalkstein, Basalt, Sandstein) oder unbelastetem natürlichen Bodenmaterial bedarf keiner wasserrechtlichen Erlaubnis.
Die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einbau von Recyclingbaustoffen und industriellen Nebenprodukten ist gebührenpflichtig und kostet zur Zeit min. 200 Euro. Weitere Informationen zur Berechnung der Gebühr, entnehmen Sie bitte dem dazu hinterlegten Dokument auf der rechten Seite.
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Zuständige Organisationseinheiten
- Umweltamt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: umweltamt@stadt.hamm.de
- Altlasten und Abfallwirtschaft
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: umweltamt@stadt.hamm.de
Amt/Fachbereich
Umweltamt, Altlasten und Abfallwirtschaft
Die Verwendung von Recyclingbaustoffen und industriellen Nebenprodukten in technischen Bauwerken des Erd- und Straßenbaus stellt eine Gewässerbenutzung gemäß § 9 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar, weil hierdurch die Beschaffenheit des Grundwassers negativ beeinflusst werden kann.
Private Bauherren müssen deshalb bei einem geplanten Einsatz dieser Stoffe vor Baubeginn eine wasserrechtliche Erlaubnis gem. § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beim Umweltamt der Stadt Hamm einholen.
Um diese Erlaubnis zu beantragen, können Sie unser Online-Formular verwenden.
Weitere Informationen
Zu den Antragsunterlagen müssen u.a. Gutachten bzw. Untersuchungsergebnisse zugelassener Untersuchungseinrichtungen zum Nachweis der stofflichen Eignung der/des vorgesehenen Baustoffe(s) beigefügt werden.
Der Einbau von Naturbaustoffen (z.B. Schotter und Split aus Kalkstein, Basalt, Sandstein) oder unbelastetem natürlichen Bodenmaterial bedarf keiner wasserrechtlichen Erlaubnis.
Die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einbau von Recyclingbaustoffen und industriellen Nebenprodukten ist gebührenpflichtig und kostet zur Zeit min. 200 Euro. Weitere Informationen zur Berechnung der Gebühr, entnehmen Sie bitte dem dazu hinterlegten Dokument auf der rechten Seite.