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Pfandleihgewerbe - Anzeige / Erlaubnis nach § 34 GewO

Sie möchten als Pfandleiher*in  oder Pfandvermittler*in ein Gewerbe betreiben? Wenn Sie dies gewerbsmäßig tun möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34 der GewO.

Zusätzlich müssen Sie neben der Beantragung der gewerberechtlichen Erlaubnis dem Ordnungsamt, Sachgebiet Gewerberecht, den Beginn des Gewerbes und jeden Wechsel der benutzten Räume anzeigen.

Rechtsgrundlagen

§ 34 GewO

Unterlagen

Für die Genehmigungserteilung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Führungszeugnis "zur Vorlage bei einer Behörde" (Beantragung beim zuständigen Bürgeramt oder beim Ordnungsamt)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister "zur Vorlage bei einer Behörde" (Beantragung beim zuständigen Bürgeramt oder beim Ordnungsamt)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes

Für das Pfandleihgewerbe sind weitere individuelle Unterlagen erforderlich. Auskunft hierüber erhalten Sie über den zuständigen Kontakt (s. links).

Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand, zw. 100,00 und 1.000,00 €

Weitere Informationen

Zuständige Organisationseinheiten

Pfandleihgewerbe - Anzeige / Erlaubnis nach § 34 GewO

Sie möchten als Pfandleiher*in  oder Pfandvermittler*in ein Gewerbe betreiben? Wenn Sie dies gewerbsmäßig tun möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34 der GewO.

Zusätzlich müssen Sie neben der Beantragung der gewerberechtlichen Erlaubnis dem Ordnungsamt, Sachgebiet Gewerberecht, den Beginn des Gewerbes und jeden Wechsel der benutzten Räume anzeigen.

Für die Genehmigungserteilung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Führungszeugnis "zur Vorlage bei einer Behörde" (Beantragung beim zuständigen Bürgeramt oder beim Ordnungsamt)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister "zur Vorlage bei einer Behörde" (Beantragung beim zuständigen Bürgeramt oder beim Ordnungsamt)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes

Für das Pfandleihgewerbe sind weitere individuelle Unterlagen erforderlich. Auskunft hierüber erhalten Sie über den zuständigen Kontakt (s. links).

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Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand, zw. 100,00 und 1.000,00 €

Pfandleihgewerbe https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2804/show
Ordnungsamt
Gustav-Heinemann-Straße 21 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7201
Sachgebiet Gewerberecht
Gustav-Heinemann-Straße 21 59065 Hamm