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Versteigerungs- und Pfandleihgewerbe
Das selbständige Betreiben des Versteigerungsgewerbes und das selbständige Betreiben eines Gewerbes als Pfandleiher oder Pfandvermittler sind erlaubnispflichtig.
Als Antragsteller/in müssen Sie die folgenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen:
- persönliche Zuverlässigkeit
- erforderliche Mittel
Versteigerungen sind bei der örtlich zuständigen Behörde und der Industrie- und Handelskammer (IHK) mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung anzukündigen (§ 3 Versteigerungsordnung).
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 34 und § 34 b der Gewerbeordnung (GewO)
Unterlagen
Für die Genehmigungserteilung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Führungszeugnis "zur Vorlage bei einer Behörde" (Beantragung beim zuständigen Bürgeramt oder beim Ordnungsamt)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister "zur Vorlage bei einer Behörde" (Beantragung beim zuständigen Bürgeramt oder beim Ordnungsamt)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
Für das Pfandleihgewerbe sind weitere individuelle Unterlagen erforderlich. Auskunft hierüber erhalten Sie über den zuständigen Kontakt (s. links).
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand.
Weitere Informationen
Zuständige Organisationseinheiten
- Ordnungsamt
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm
E-Mail: ordnungsamt@stadt.hamm.de
- Sachgebiet Gewerberecht
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
Das selbständige Betreiben des Versteigerungsgewerbes und das selbständige Betreiben eines Gewerbes als Pfandleiher oder Pfandvermittler sind erlaubnispflichtig.
Als Antragsteller/in müssen Sie die folgenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen:
- persönliche Zuverlässigkeit
- erforderliche Mittel
Versteigerungen sind bei der örtlich zuständigen Behörde und der Industrie- und Handelskammer (IHK) mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung anzukündigen (§ 3 Versteigerungsordnung).
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 34 und § 34 b der Gewerbeordnung (GewO)
Für die Genehmigungserteilung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Führungszeugnis "zur Vorlage bei einer Behörde" (Beantragung beim zuständigen Bürgeramt oder beim Ordnungsamt)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister "zur Vorlage bei einer Behörde" (Beantragung beim zuständigen Bürgeramt oder beim Ordnungsamt)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
Für das Pfandleihgewerbe sind weitere individuelle Unterlagen erforderlich. Auskunft hierüber erhalten Sie über den zuständigen Kontakt (s. links).
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand.
Pfandleihgewerbe https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2804/show