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Im Rahmen der Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs (Neuzulassung) werden die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II ausgestellt, die Kennzeichen zugeteilt und gesiegelt. Das Fahrzeug wird erstmalig beim Kraftfahrtbundesamt registriert. 

Die Zulassung von Fahrzeugen kann in jedem Bürgeramt erfolgen.

Hier können Sie Ihr Fahrzeug online zulassen

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung II (wenn bereits ausgestellt)

  • EU-Übereinstimmungserklärung (CoC - Certificate of Conformity) im Original

  • bei fehlender EU-Übereinstimmungserklärung: Gutachten nach § 21 StVZO oder  § 13 EG-FGV oder EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigung gemäß Artikel 44 der Verordnung (EU) 2018/858 bzw. nationale Einzelgenehmigung gemäß Artikel 45 der Verordnung (EU) 2018/858

  • Versicherungsbestätigung (eVB)

  • gültiges Personaldokument

  • Sepa-Lastschriftmandat für Einzug der Kfz-Steuer

zusätzlich:

  • Einzelunternehmer: Bescheinigung des Gewerbeamtes/Handelsregisterauszug, Personaldokument eines Vertretungsberechtigten

  • juristische Personen: Handelsregisterauszug, Personaldokument eines Vertretungsberechtigten

  • Freiberufler: Nachweis durch eine Kammer, Mietvertrag und Personaldokument eines Vertretungsberechtigten

  • Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister und Personaldokument eines Vertretungsberechtigten

  • Personengesellschaften (Vereinigungen): Gesellschaftervertrag / Handelsregisterauszug und Personaldokumente (Kopie) aller Gesellschafter

  • minderjährigen Fahrzeughalter: Fahrerlaubnis oder Nachweis der Schwerbehinderung, schriftliche Einwilligung und Personaldokumente aller Erziehungsberechtigten

  • Erledigung durch Dritte:

    Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass Auskunft über evtl. bestehende Steuerrückstände erteilt werden darf, sowie Personaldokumente der bevollmächtigten Person

bei importierten Neufahrzeugen aus dem Ausland:

  • (EU-) Übereinstimmungsbescheinigung/ COC im Original

  • Bescheinigung des Händlers, dass im In- und Ausland noch keine Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden

    • falls doch: ausländische Fahrzeugpapiere

  • Identifikation des Fahrzeugs durch Bestätigung eines Autohauses/einer Prüforganisation, dass die Fahrgestellnummer (FIN) mit der des CoCs übereinstimmt, ggfls. Vorführung des Fahrzeugs

  • den Kaufvertrag / die Rechnung als Nachweis der Verfügungsberechtigung

  • ggfs. Umsatzsteuererklärung bei EU-Fahrzeugen (innergemeinschaftlicher Erwerb)

  • Verzollungsnachweis (nur bei Einfuhr aus Ländern außerhalb der EU)

  • Versicherungsbestätigung (eVB)

  • Personaldokumente der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters

  • SEPA-Mandat

zusätzlich:

  • Einzelunternehmer: Bescheinigung des Gewerbeamtes/Handelsregisterauszug, Personaldokument eines Vertretungsberechtigten

  • juristische Personen: Handelsregisterauszug, Personaldokument eines Vertretungsberechtigten

  • Freiberufler: Nachweis durch eine Kammer, Mietvertrag und Personaldokument eines Vertretungsberechtigten

  • Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister und Personaldokument eines Vertretungsberechtigten

  • Personengesellschaften (Vereinigungen): Gesellschaftervertrag / Handelsregisterauszug und Personaldokumente (Kopie) aller Gesellschafter

  • minderjährigen Fahrzeughalter: Fahrerlaubnis oder Nachweis der Schwerbehinderung, schriftliche Einwilligung und Personaldokumente aller Erziehungsberechtigten

  • Erledigung durch Dritte:

    Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass Auskunft über evtl. bestehende Steuerrückstände erteilt werden darf, sowie Personaldokumente der bevollmächtigten Person

 

Hier können Sie das Sepa-Mandat für die KFZ-Steuer auch online ausfüllen.

Hier können Sie Ihr Wunschkennzeichen online reservieren

 

Kosten

Die Gebühren für Kfz-Zulassungen ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Dort sind die Gebühren bundesweit einheitlich geregelt.

Die Grundgebühr für die Zulassung eines inländischen bzw. eingeführten Fahrzeugs beträgt 30,60 € inl. Siegelgebühr. Hinzu können noch weitere Gebühren für zusätzliche Leistungen kommen.

Für ein Wunschkennzeichen müssen Sie zusätzlich eine Gebühr von 10,20 € zahlen. Dazu kommen noch die Kosten für die Prägung der Kennzeichen. Schilderpräger befinden sich in direkter Nachbarschaft der Zulassungsstellen. Preise können Sie dort erfragen.