KFZ- Zulassung (Neufahrzeug)
Im Rahmen der Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs (Neuzulassung) werden die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II ausgestellt, die Kennzeichen zugeteilt und gesiegelt. Das Fahrzeug wird erstmalig beim Kraftfahrtbundesamt registriert.
Die Zulassung von Fahrzeugen kann in jedem Bürgeramt erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
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Zulassungsbescheinigung II (wenn bereits ausgestellt)
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EU-Übereinstimmungserklärung (CoC - Certificate of Conformity) im Original
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bei fehlender EU-Übereinstimmungserklärung: Gutachten nach § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV oder EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigung gemäß Artikel 44 der Verordnung (EU) 2018/858 bzw. nationale Einzelgenehmigung gemäß Artikel 45 der Verordnung (EU) 2018/858
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Versicherungsbestätigung (eVB)
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gültiges Personaldokument
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Sepa-Lastschriftmandat für Einzug der Kfz-Steuer
zusätzlich:
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Einzelunternehmer: Bescheinigung des Gewerbeamtes/Handelsregisterauszug, Personaldokument eines Vertretungsberechtigten
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juristische Personen: Handelsregisterauszug, Personaldokument eines Vertretungsberechtigten
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Freiberufler: Nachweis durch eine Kammer, Mietvertrag und Personaldokument eines Vertretungsberechtigten
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Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister und Personaldokument eines Vertretungsberechtigten
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Personengesellschaften (Vereinigungen): Gesellschaftervertrag / Handelsregisterauszug und Personaldokumente (Kopie) aller Gesellschafter
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minderjährigen Fahrzeughalter: Fahrerlaubnis oder Nachweis der Schwerbehinderung, schriftliche Einwilligung und Personaldokumente aller Erziehungsberechtigten
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Erledigung durch Dritte:
Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass Auskunft über evtl. bestehende Steuerrückstände erteilt werden darf, sowie Personaldokumente der bevollmächtigten Person
bei importierten Neufahrzeugen aus dem Ausland:
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(EU-) Übereinstimmungsbescheinigung/ COC im Original
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Bescheinigung des Händlers, dass im In- und Ausland noch keine Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden
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falls doch: ausländische Fahrzeugpapiere
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Identifikation des Fahrzeugs durch Bestätigung eines Autohauses/einer Prüforganisation, dass die Fahrgestellnummer (FIN) mit der des CoCs übereinstimmt, ggfls. Vorführung des Fahrzeugs
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den Kaufvertrag / die Rechnung als Nachweis der Verfügungsberechtigung
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ggfs. Umsatzsteuererklärung bei EU-Fahrzeugen (innergemeinschaftlicher Erwerb)
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Verzollungsnachweis (nur bei Einfuhr aus Ländern außerhalb der EU)
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Versicherungsbestätigung (eVB)
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Personaldokumente der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
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SEPA-Mandat
zusätzlich:
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Einzelunternehmer: Bescheinigung des Gewerbeamtes/Handelsregisterauszug, Personaldokument eines Vertretungsberechtigten
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juristische Personen: Handelsregisterauszug, Personaldokument eines Vertretungsberechtigten
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Freiberufler: Nachweis durch eine Kammer, Mietvertrag und Personaldokument eines Vertretungsberechtigten
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Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister und Personaldokument eines Vertretungsberechtigten
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Personengesellschaften (Vereinigungen): Gesellschaftervertrag / Handelsregisterauszug und Personaldokumente (Kopie) aller Gesellschafter
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minderjährigen Fahrzeughalter: Fahrerlaubnis oder Nachweis der Schwerbehinderung, schriftliche Einwilligung und Personaldokumente aller Erziehungsberechtigten
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Erledigung durch Dritte:
Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass Auskunft über evtl. bestehende Steuerrückstände erteilt werden darf, sowie Personaldokumente der bevollmächtigten Person
Hier können Sie das Sepa-Mandat für die KFZ-Steuer auch online ausfüllen.
Hier können Sie Ihr Wunschkennzeichen online reservieren
Kosten
Die Gebühren für Kfz-Zulassungen ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Dort sind die Gebühren bundesweit einheitlich geregelt.
Für ein Wunschkennzeichen müssen Sie zusätzlich eine Gebühr von 10,20 € zahlen. Dazu kommen noch die Kosten für die Prägung der Kennzeichen. Schilderpräger befinden sich in direkter Nachbarschaft der Zulassungsstellen. Preise können Sie dort erfragen.