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Kleinkläranlagen

Abwasserbeseitigung im Außenbereich der Stadt

In den Außenbereichen der Stadt Hamm, in denen für bebaute Grundstücke kein städtischer Abwasserkanal vorhanden ist oder gebaut werden kann, müssen zur schadlosen Beseitigung des anfallenden häuslichen Abwassers von den Grundstückeigentümern Kleinkläranlagen betrieben werden.

In Kleinkläranlagen (KKA) wird das häusliche Abwasser so gereinigt, dass es anschließend einem Bachlauf oder dem Untergrund (per Versickerung) zugeführt werden kann. Für die Errichtung und den Betrieb einer KKA benötigt der Grundstückseigentümer eine wasserrechtliche Erlaubnis, in der Bau und Betrieb der Kleinkläranlage festgelegt sind.

Für die Einleitung des gereinigten häuslichen Abwassers in ein Gewässer ist eine Genehmigung erforderlich.

Weitere Informationen erhalten Sie >> hier <<.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Amt/Fachbereich

Umweltamt, Untere Wasserbehörde

Kleinkläranlagen

In den Außenbereichen der Stadt Hamm, in denen für bebaute Grundstücke kein städtischer Abwasserkanal vorhanden ist oder gebaut werden kann, müssen zur schadlosen Beseitigung des anfallenden häuslichen Abwassers von den Grundstückeigentümern Kleinkläranlagen betrieben werden.

In Kleinkläranlagen (KKA) wird das häusliche Abwasser so gereinigt, dass es anschließend einem Bachlauf oder dem Untergrund (per Versickerung) zugeführt werden kann. Für die Errichtung und den Betrieb einer KKA benötigt der Grundstückseigentümer eine wasserrechtliche Erlaubnis, in der Bau und Betrieb der Kleinkläranlage festgelegt sind.

Für die Einleitung des gereinigten häuslichen Abwassers in ein Gewässer ist eine Genehmigung erforderlich.

Weitere Informationen erhalten Sie >> hier <<.

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.

Kleinkläranlagen, KKA, Abwasser, Klärgrube, Dreikammersystem, Schlamm, Fäkalien, Abwasserbehandlung, Abwasserreinigung, Außenbereich, Entwässerung, häusliches Abwasser https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/25500/show
Umweltamt
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7101
Fax 02381 17-2931

Herr

Köckler

A0.080 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-7166
koeckler@stadt.hamm.de

Frau

Brangenberg

A0.080 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-7164
marina.brangenberg@stadt.hamm.de

Frau

Mattern

A0.100 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-7161
angela.mattern@stadt.hamm.de
Untere Wasserbehörde
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7101
Fax 02381 17-2931

Herr

Köckler

A0.080 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-7166
koeckler@stadt.hamm.de

Frau

Brangenberg

A0.080 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-7164
marina.brangenberg@stadt.hamm.de

Frau

Mattern

A0.100 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-7161
angela.mattern@stadt.hamm.de