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Kleinkläranlagen
Abwasserbeseitigung im Außenbereich der Stadt
In den Außenbereichen der Stadt Hamm, in denen für bebaute Grundstücke kein städtischer Abwasserkanal vorhanden ist oder gebaut werden kann, müssen zur schadlosen Beseitigung des anfallenden häuslichen Abwassers von den Grundstückeigentümern Kleinkläranlagen betrieben werden.
In Kleinkläranlagen (KKA) wird das häusliche Abwasser so gereinigt, dass es anschließend einem Bachlauf oder dem Untergrund (per Versickerung) zugeführt werden kann. Für die Errichtung und den Betrieb einer KKA benötigt der Grundstückseigentümer eine wasserrechtliche Erlaubnis, in der Bau und Betrieb der Kleinkläranlage festgelegt sind.
Für die Einleitung des gereinigten häuslichen Abwassers in ein Gewässer ist eine Genehmigung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungLinks zu externe Verfahren
Zuständige Organisationseinheiten
- Umweltamt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: umweltamt@stadt.hamm.de
- Untere Wasserbehörde
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: umweltamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Köckler
Tel: 02381 17-7166
E-Mail: koeckler@stadt.hamm.de
- Frau Brangenberg
Tel: 02381 17-7164
E-Mail: marina.brangenberg@stadt.hamm.de
Amt/Fachbereich
Untere Wasserbehörde