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Eigentumswechsel

Das Amt für Finanzen und Controlling, Abteilung Steuern und Benutzungsgebühren, wird über einen Eigentumswechsel nicht automatisch zeitnah unterrichtet.
Vor allem erhält es keine Durchschrift von Kauf- oder Übertragungsverträgen. Sollten Sie Ihr Eigentum ganz oder teilweise veräußert haben, benachrichtigen Sie unsere Abteilung über die Veräußerung.

Den passenden Antrag gibt es hier:

Online-Antrag auf Erklärung über einen Eigentumswechsel

 

Dort müssen Sie uns die Daten des Verkäufers und des Käufers, die Lage des Grundstücks in Hamm sowie den Tag des Besitzübergangs mitteilen. Bei der gewünschten Umstellung des Grundbesitzabgabenbescheides werden die Benutzungsgebühren (Abfallbeseitigung, Entwässerungsgebühren für Niederschlagswasser, Straßenreinigungsgebühren) zum 01. des Monats gesplittet, der dem Besitzübergang folgt (siehe Kaufvertrag). Analog zu dieser Regelung wird in der Stadt Hamm entgegenkommenderweise auch die Grundsteuer so gesplittet. Der/die bisherige Eigentümer/in erhält einen geänderten Abgabenbescheid, dem die Höhe und Fälligkeitstermine der noch zu zahlenden Grundbesitzabgaben oder ggfls. auch der Erstattungsbetrag zu entnehmen ist.
Der/die neue Eigentümer/in erhält einen separaten Abgabenbescheid.

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Eigentumswechsel

Das Amt für Finanzen und Controlling, Abteilung Steuern und Benutzungsgebühren, wird über einen Eigentumswechsel nicht automatisch zeitnah unterrichtet.
Vor allem erhält es keine Durchschrift von Kauf- oder Übertragungsverträgen. Sollten Sie Ihr Eigentum ganz oder teilweise veräußert haben, benachrichtigen Sie unsere Abteilung über die Veräußerung.

Den passenden Antrag gibt es hier:

Online-Antrag auf Erklärung über einen Eigentumswechsel

 

Dort müssen Sie uns die Daten des Verkäufers und des Käufers, die Lage des Grundstücks in Hamm sowie den Tag des Besitzübergangs mitteilen. Bei der gewünschten Umstellung des Grundbesitzabgabenbescheides werden die Benutzungsgebühren (Abfallbeseitigung, Entwässerungsgebühren für Niederschlagswasser, Straßenreinigungsgebühren) zum 01. des Monats gesplittet, der dem Besitzübergang folgt (siehe Kaufvertrag). Analog zu dieser Regelung wird in der Stadt Hamm entgegenkommenderweise auch die Grundsteuer so gesplittet. Der/die bisherige Eigentümer/in erhält einen geänderten Abgabenbescheid, dem die Höhe und Fälligkeitstermine der noch zu zahlenden Grundbesitzabgaben oder ggfls. auch der Erstattungsbetrag zu entnehmen ist.
Der/die neue Eigentümer/in erhält einen separaten Abgabenbescheid.

Eigentümer, Steuern, Benutzungsgebühren, Veräußerung, Grundstück, Besitzerwechsel, Besitzübergang, Umstellung des Grundbesitzabgabenbescheides https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/249024/show
Steuern und Benutzungsgebühren
Bismarckstraße 1 59065 Hamm
Telefon 02381 17-9900
Fax 02381 17-2991

Frau

Schütz

115 (Verwaltungsgebäude Bismarckstraße 1, 1[...]

02381 17-9910
daria.schuetz@stadt.hamm.de

Frau

Zgraja

114 (Verwaltungsgebäude Bismarckstraße 1, 1[...]

02381 17-9909
zgraja@stadt.hamm.de

Frau

Lenzen

116 (Verwaltungsgebäude Bismarckstraße 1, 1[...]

02381 17-9911
lenzen@stadt.hamm.de

Frau

Tezcan

115 (Verwaltungsgebäude Bismarckstraße 1, 1[...]

02381 17-9915
asli.tezcan@stadt.hamm.de

Frau

Kuhnert

117 (Verwaltungsgebäude Bismarckstraße 1, 1[...]

02381 17-9912
marina.kuhnert@stadt.hamm.de