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Grundstücksteilung
Um einen Teil eines Grundstücks zu veräußern oder unterschiedlich zu belasten, ist eine Grundstücksteilung erforderlich. Bei bebauten Grundstücken ist dazu vorher eine Genehmigung des Bauordnungsamtes einzuholen. In der örtlichen Vermessung werden zur Festlegung der neuen Grenzen Grenzzeichen gesetzt, die in einem nachfolgenden Grenztermin den Beteiligten bekannt gemacht werden. Anschließend werden im Liegenschaftskataster die Flächen neu berechnet, neue Flurstücksnummern vergeben und diese Informationen den Antragstellern und dem Grundbuchamt übermittelt.
Unterlagen
Vermessungsauftrag, Auszug aus dem Grundbuch, Bebauungsplan, Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
Kosten
Die Gebühren für die Teilungsvermessung werden auf Grundlage der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW) erhoben. Die Information zu den Vermessungsgebühren ist sehr fallbezogen und kann nur in einem persönlichen Beratungsgespräch erfolgen. Angaben zu den Gebühren für die Übernahme der Vermessungsergebnisse in das Liegenschaftskataster können dabei ebenfalls erfolgen.
Zuständige Organisationseinheiten
- Vermessungs- und Katasteramt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: katasteramt@stadt.hamm.de
- Vermessung
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Förster
Tel: 02381 17-4250
E-Mail: ingo.foerster@stadt.hamm.de
Abteilungsleitung Vermessung
Um einen Teil eines Grundstücks zu veräußern oder unterschiedlich zu belasten, ist eine Grundstücksteilung erforderlich. Bei bebauten Grundstücken ist dazu vorher eine Genehmigung des Bauordnungsamtes einzuholen. In der örtlichen Vermessung werden zur Festlegung der neuen Grenzen Grenzzeichen gesetzt, die in einem nachfolgenden Grenztermin den Beteiligten bekannt gemacht werden. Anschließend werden im Liegenschaftskataster die Flächen neu berechnet, neue Flurstücksnummern vergeben und diese Informationen den Antragstellern und dem Grundbuchamt übermittelt.
Vermessungsauftrag, Auszug aus dem Grundbuch, Bebauungsplan, Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
Die Gebühren für die Teilungsvermessung werden auf Grundlage der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW) erhoben. Die Information zu den Vermessungsgebühren ist sehr fallbezogen und kann nur in einem persönlichen Beratungsgespräch erfolgen. Angaben zu den Gebühren für die Übernahme der Vermessungsergebnisse in das Liegenschaftskataster können dabei ebenfalls erfolgen.
https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2486/showHerr
Förster
A2.097
Herr
Förster
A2.097