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Topographische Aufnahmen
Zu Planungszwecken von Hoch- und Tiefbauvorhaben sind häufig topographische Aufnahmen erforderlich. Neben dem aktuellen Gebäudebestand, den Dachformen und – Höhen, Anschlusshöhen in Gebäuden ist auch der Geländeverlauf und weitere planungsrelevante Topographie auf dem Baugrundstück und seiner näheren Umgebung zu erfassen. Die Ausarbeitung der örtlichen Aufnahme mit Eintragung des Bau- und Planungsrechts und weiterer grundstückbezogener Rechte (Baulasten, Nutzungsberechtigungen) erfolgt dann am CAD-System. Die Bereitstellung kann in nahezu jeder Dateiform erfolgen und dann in das jeweilige CAD-System des Auftraggebers übernommen werden.
Unterlagen
Vermessungsauftrag
Kosten
Topographische Aufnahmen gehören nicht zu den „hoheitlichen“ Vermessungen. Diese Vermessungen sind daher je nach Auftrag auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder der Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterämter in NRW abzurechnen. Die Information hierzu kann nur in einem persönlichen Beratungsgespräch erfolgen.
Zuständige Organisationseinheiten
- Vermessung
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
- Vermessungs- und Katasteramt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: katasteramt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Förster
Tel: 02381 17-4250
E-Mail: ingo.foerster@stadt.hamm.de
Abteilungsleitung Vermessung
Zu Planungszwecken von Hoch- und Tiefbauvorhaben sind häufig topographische Aufnahmen erforderlich. Neben dem aktuellen Gebäudebestand, den Dachformen und – Höhen, Anschlusshöhen in Gebäuden ist auch der Geländeverlauf und weitere planungsrelevante Topographie auf dem Baugrundstück und seiner näheren Umgebung zu erfassen. Die Ausarbeitung der örtlichen Aufnahme mit Eintragung des Bau- und Planungsrechts und weiterer grundstückbezogener Rechte (Baulasten, Nutzungsberechtigungen) erfolgt dann am CAD-System. Die Bereitstellung kann in nahezu jeder Dateiform erfolgen und dann in das jeweilige CAD-System des Auftraggebers übernommen werden.
Vermessungsauftrag
Topographische Aufnahmen gehören nicht zu den „hoheitlichen“ Vermessungen. Diese Vermessungen sind daher je nach Auftrag auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder der Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterämter in NRW abzurechnen. Die Information hierzu kann nur in einem persönlichen Beratungsgespräch erfolgen.
https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2483/showHerr
Förster
A2.097
Herr
Förster
A2.097
Zu Planungszwecken von Hoch- und Tiefbauvorhaben sind häufig topographische Aufnahmen erforderlich. Neben dem aktuellen Gebäudebestand, den Dachformen und – Höhen, Anschlusshöhen in Gebäuden ist auch der Geländeverlauf und weitere planungsrelevante Topographie auf dem Baugrundstück und seiner näheren Umgebung zu erfassen. Die Ausarbeitung der örtlichen Aufnahme mit Eintragung des Bau- und Planungsrechts und weiterer grundstückbezogener Rechte (Baulasten, Nutzungsberechtigungen) erfolgt dann am CAD-System. Die Bereitstellung kann in nahezu jeder Dateiform erfolgen und dann in das jeweilige CAD-System des Auftraggebers übernommen werden.
Vermessungsauftrag
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2483/showDas Katasteramt führt das Liegenschaftskataster als amtliches Verzeichnis aller Flurstücke und Gebäude im Stadtgebiet Hamm. Dazu führt es Liegenschaftsvermessungen für die Teilung von Grundstücken, Feststellung oder Anzeige von Grenzen und Einmessung von Gebäuden durch. Damit diese Messungen lagemäßig zueinander passen, stützen sie sich auf ein einheitliches Festpunktfeld.
Die Erzeugung und Pflege dieser Lage- und Höhenfestpunkte ist gemeinsame Aufgabe des Vermessungs- und Katasteramtes und des Landesvermessungsamtes. In allen raumbezogenen Fragestellungen und in der graphischen Datenverarbeitung sind wir Experten; das Vermessungs- und Katasteramt ist daher für die Führung des Kommunalen Raumbezogenen Informationssystems / Umweltinformationssystems (KRIS/UIS) zuständig. Es enthält sämtliche Informationen mit Raumbezug im Stadtgebiet Hamm; dies reicht von der Beschaffenheit des Bodens als Baugrund bis hin zu der Darstellung aller Straßenbäume.
Das Know-How für die kartografische Aufbereitung dieser Thematiken sowie für eine Verknüpfung mit den topografischischen Grundlagen in Form der Amtlichen Basiskarte oder der Stadtgrundkarte liegt selbstverständlich auch bei uns vor.
Im Vermessungs- und Katasteramt befindet sich die Geschäftsstelle des Gutacherausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Hamm, die für Sie alle wichtigen Informationen über den Grundstücksmarkt bereithält oder Ihnen auf Antrag ein Verkehrswertgutachten Ihres Grundstückes erstellt.
Daneben befindet sich auch die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses im Vermessungs- und Katasteramt. Der Umlegungsausschuss führt Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch durch Vermessungs- und Katasteramt.
abweichende Öffnungszeiten des Bautechnischen Bürgeramtes:
montags bis donnerstags 7.30 Uhr - 16.00 Uhr
freitags 7.30 Uhr - 12.30 Uhr
Telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.
Für individuelle Wunschtermine stehen wir Ihnen nach Rücksprache gerne zur Verfügung.