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Topographische Aufnahmen
Zu Planungszwecken von Hoch- und Tiefbauvorhaben sind häufig topographische Aufnahmen erforderlich. Neben dem aktuellen Gebäudebestand, den Dachformen und – Höhen, Anschlusshöhen in Gebäuden ist auch der Geländeverlauf und weitere planungsrelevante Topographie auf dem Baugrundstück und seiner näheren Umgebung zu erfassen. Die Ausarbeitung der örtlichen Aufnahme mit Eintragung des Bau- und Planungsrechts und weiterer grundstückbezogener Rechte (Baulasten, Nutzungsberechtigungen) erfolgt dann am CAD-System. Die Bereitstellung kann in nahezu jeder Dateiform erfolgen und dann in das jeweilige CAD-System des Auftraggebers übernommen werden.
Unterlagen
Vermessungsauftrag
Kosten
Topographische Aufnahmen gehören nicht zu den „hoheitlichen“ Vermessungen. Diese Vermessungen sind daher je nach Auftrag auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder der Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterämter in NRW abzurechnen. Die Information hierzu kann nur in einem persönlichen Beratungsgespräch erfolgen.
Zuständige Organisationseinheiten
- Vermessung
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
- Vermessungs- und Katasteramt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: katasteramt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Förster
Tel: 02381 17-4250
E-Mail: ingo.foerster@stadt.hamm.de
Abteilungsleitung Vermessung
Zu Planungszwecken von Hoch- und Tiefbauvorhaben sind häufig topographische Aufnahmen erforderlich. Neben dem aktuellen Gebäudebestand, den Dachformen und – Höhen, Anschlusshöhen in Gebäuden ist auch der Geländeverlauf und weitere planungsrelevante Topographie auf dem Baugrundstück und seiner näheren Umgebung zu erfassen. Die Ausarbeitung der örtlichen Aufnahme mit Eintragung des Bau- und Planungsrechts und weiterer grundstückbezogener Rechte (Baulasten, Nutzungsberechtigungen) erfolgt dann am CAD-System. Die Bereitstellung kann in nahezu jeder Dateiform erfolgen und dann in das jeweilige CAD-System des Auftraggebers übernommen werden.
Vermessungsauftrag
Topographische Aufnahmen gehören nicht zu den „hoheitlichen“ Vermessungen. Diese Vermessungen sind daher je nach Auftrag auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder der Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterämter in NRW abzurechnen. Die Information hierzu kann nur in einem persönlichen Beratungsgespräch erfolgen.
https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2483/showHerr
Förster
A2.097
Herr
Förster
A2.097