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Trinkwasserüberwachung
Das Gesundheitsamt überwacht die Trinkwasserqualität der öffentlichen Wasserversorgung und der privaten Hausbrunnen (Eigenwasser-Versorgungsanlagen)
Das Gesundheitsamt überwacht Eigenwasser-Versorgungsanlagen in hygienischer Hinsicht durch Prüfungen und Kontrollen und setzt den Untersuchungs-Umfang und -Zeitraum fest. Es berät bei mikrobiologischen Belastungen und Störungen durch chemische Stoffe im Trinkwasser.
Die erforderlichen Wasseruntersuchungen dürfen nach der Trinkwasser-Verordnung nur von zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden.
Eine Liste der Untersuchungsstellen finden Sie hier: Liste Untersuchungsstellen
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 37 Infektionsschutz-Gesetz
§ 18 Trinkwasser-Verordnung
Zuständige Organisationseinheiten
- Verwaltung, Medizinalaufsicht, Infektionsschutz, Hygieneüberwachung, Umwelthygiene
Heinrich-Reinköster-Straße 8
59065 Hamm
- Gesundheitsamt
Heinrich-Reinköster-Straße 8
59065 Hamm
E-Mail: gesundheitsamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Landt
Tel: 02381 17-6440
E-Mail: landtg@stadt.hamm.de
Das Gesundheitsamt überwacht die Trinkwasserqualität der öffentlichen Wasserversorgung und der privaten Hausbrunnen (Eigenwasser-Versorgungsanlagen)
Das Gesundheitsamt überwacht Eigenwasser-Versorgungsanlagen in hygienischer Hinsicht durch Prüfungen und Kontrollen und setzt den Untersuchungs-Umfang und -Zeitraum fest. Es berät bei mikrobiologischen Belastungen und Störungen durch chemische Stoffe im Trinkwasser.
Die erforderlichen Wasseruntersuchungen dürfen nach der Trinkwasser-Verordnung nur von zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden.
Eine Liste der Untersuchungsstellen finden Sie hier: Liste Untersuchungsstellen
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 37 Infektionsschutz-Gesetz
§ 18 Trinkwasser-Verordnung
Herr
Landt
322
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