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Widerspruchsstelle Schwerbehindertenrecht
Beratung, Niederschrift und Bearbeitung von Widersprüchen im Schwerbehindertenrecht
Die Widerspruchsstelle für Angelegenheiten des Schwerbehindertenrechts nimmt Widersprüche zur Niederschrift auf, prüft und bearbeitet diese und erstellt im Falle einer positiven Entscheidung einen Abhilfebescheid. Ist keine Abhilfe möglich, erfolgt eine Weiterleitung an die Bezirksregierung Münster als Widerspruchsbehörde, die dann ihrerseits die Angelegenheit nochmals überprüft und gegebenenfalls einen Widerspruchsbescheid erteilt.
Bei Fragen zum Thema Widerspruch oder wenn Sie diesen nicht selbst formulieren möchten, stehen die Kolleginnen und Kollegen in der Abteilung Schwerbehindertenrecht zur Verfügung.
Wichtige aktuelle Information:
Zur Zeit ist der Zutritt zur Abteilung Schwerbehindertenrecht nur geimpft, genesen oder getestet (3G) möglich. Bitte halten Sie einen entsprechenden Nachweis sowie ein Ausweisdokument bereit.
Zuständige Organisationseinheit
- Abteilung Schwerbehindertenrecht
Kamener Straße 177
59077 Hamm
E-Mail: versorgung@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Möller
Tel: 02381 17-9400
E-Mail: moellers@stadt.hamm.de
- Frau Göbel
Tel: 02381 17-9458
E-Mail: goebel@stadt.hamm.de
- Frau Heick
Tel: 02381 17-9451
E-Mail: nadine.heick@stadt.hamm.de
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Wichtige aktuelle Information:
Zur Zeit ist der Zutritt zur Abteilung Schwerbehindertenrecht nur geimpft, genesen oder getestet (3G) möglich. Bitte halten Sie einen entsprechenden Nachweis sowie ein Ausweisdokument bereit.
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