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Wohnraumförderung bei selbstgenutztem Wohnungseigentum
Die Eigentumsförderung wird als wichtiger Beitrag zur Erfüllung der Wohnwünsche vieler Familien sowie zur Bekämpfung der Altersarmut schrittweise und bedarfsgerecht ausgeweitet. Für eine verbesserte Inanspruchnahme der Eigentumsfördermittel werden gezielt Anzeize gesetzt. Die Eigentumsförderung richtet sich an Familien, Alleinstehende und Paare mit mindestens einem Kind oder schwerbehinderten Haushaltsangehörifen, die aufgrund ihres Einkommens auf eine Förderung angewiesen sind. Der Mietwohnungsausbau und die Wohneigentumsbildung sind dabei gleichrangige Förderziele. Bei der Förderung von selbstgenutzem Wohneigentum wird in den neuen Förderbestimmungen der Landesregierung nicht mehr zwischen Neubau und dem Erwerb bestehender Immobilien unterschieden - die Förderhöhe ist identisch.
Zuständige Organisationseinheiten
- Wohnraumförderung
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: berger@stadt.hamm.de
- Stadtplanungsamt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: stadtplanungsamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Stefan Stolzewski
Tel: 02381 17-4183
E-Mail: stefan.stolzewski@stadt.hamm.de
- Herr Thorsten Berger
Tel: 02381 17-8021
E-Mail: berger@stadt.hamm.de
- Frau Kathrin Halfmann
Tel: 02381 17-8023
E-Mail: kathrin.halfmann@stadt.hamm.de
- Herr Frank Rother
Tel: 02381 17-8031
E-Mail: rotherf@stadt.hamm.de
Die Eigentumsförderung wird als wichtiger Beitrag zur Erfüllung der Wohnwünsche vieler Familien sowie zur Bekämpfung der Altersarmut schrittweise und bedarfsgerecht ausgeweitet. Für eine verbesserte Inanspruchnahme der Eigentumsfördermittel werden gezielt Anzeize gesetzt. Die Eigentumsförderung richtet sich an Familien, Alleinstehende und Paare mit mindestens einem Kind oder schwerbehinderten Haushaltsangehörifen, die aufgrund ihres Einkommens auf eine Förderung angewiesen sind. Der Mietwohnungsausbau und die Wohneigentumsbildung sind dabei gleichrangige Förderziele. Bei der Förderung von selbstgenutzem Wohneigentum wird in den neuen Förderbestimmungen der Landesregierung nicht mehr zwischen Neubau und dem Erwerb bestehender Immobilien unterschieden - die Förderhöhe ist identisch.
https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2307/showHerr
Stefan
Stolzewski
A1.013
Herr
Thorsten
Berger
A1.035 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)
Frau
Kathrin
Halfmann
A1.036 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)
Herr
Frank
Rother
A1.034 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)
Herr
Stefan
Stolzewski
A1.013
Herr
Thorsten
Berger
A1.035 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)
Frau
Kathrin
Halfmann
A1.036 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)
Herr
Frank
Rother
A1.034 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)