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Wohnberechtigungsschein (WBS)
Eine mit öffentlichen Mittel geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer über den sog. Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügt.
Voraussetzung für die Erteilung eines WBS ist, dass die Personen
- sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten
- für sich und ihre Haushaltsangehörigen auf längere Dauer (mindestens 12 Monate) einen Wohnsitz und selbständigen Haushalt als Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehung begründen
- deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nach § 13 Abs. 1 Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) nicht übersteigen und
- deren neue geförderte Wohnung die zulässige Wohnungsgröße nicht überschreitet.
Hier kommen Sie zu unserem Online-Antrag des Wohnberechtigungsscheins.
Folgende Einkommensgrenzen sind nach dem WFNG NRW einzuhalten. Hierbei handelt es sich um die Summe der bereinigten Jahreseinkommen alle haushaltsangehörigen Personen.
Person | Einkommensgrenze EURO |
1 Person | 23.540 |
2 Personen | 28.350 |
Alleinerziehend (1 Kind) | 29.210 |
3 Personen | 35.740 |
4 Personen | 43.130 |
5 Personen | 50.520 |
Als „angemessen“ gelten folgende Wohnungsgrößen:
Personen | Wohnungsgröße / Anzahl der Wohnräume |
1 Person | bis 50 qm |
2 Personen | 65 qm Wohnfläche oder 2 Wohnräume |
3 Personen | 80 qm Wohnfläche oder 3 Wohnräume |
4 Personen | 95 qm Wohnfläche oder 4 Wohnräume |
5 Personen | 110 qm Wohnfläche oder 5 Wohnräume |
Für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum oder 15 qm Wohnfläche.
Den Antrag auf die Erteilung einer Bezugsgenehmigung finden Sie im Download. Bitte füllen Sie den Antrag aus und reichen diesen samt aller erforderlichen Unterlagen im Amt für Soziales, Wohnen und Pflege ein (per E-Mail: wohnen@stadt.hamm.de, per Post oder auch persönlich zu den Sprechzeiten).
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden können.
Die Erteilung eines sog. Wohnberechtigungsscheines (WBS) ist gebührenpflichtig.
Unterlagen
Diese Unterlagen müssen Sie immer vorlegen:
- a) Ausgefülltes Antragsformular einschließlich Unterschriften.
- b) Einkommenserklärung von jeder zum Haushalt gehörenden Person (ab 16. Lebensjahr mit eigenem Einkommen).
- c) Personalausweis oder Aufenthaltserlaubnis/Pass oder Nachweis der Meldeverhältnisse von jeder/jedem Haushaltsangehörigen.
- d) Nachweis über den Aufenthaltsstatus (mindestens 1 Jahr Gültigkeit)
- e) Aktuelle Meldebescheinigung (nur für Personen, die außerhalb von Hamm gemeldet sind)
Zusätzlich können die nachfolgend genannten Unterlagen erforderlich sein.
Überprüfen Sie bitte selbst, was auf Sie zutrifft und fügen Sie auch diese Unterlagen dem Antrag in Kopie bei ggf. laden sie diese hoch (Online-Antrag).
- Einkommen des Vorjahres (Steuerbescheid oder Dezember-Abrechnung)
- drei aktuelle Gehaltsabrechnungen des laufenden Jahres (01.01.- Monat der Antragstellung)
- aktuelle Rentenbescheide (auch z.B. Betriebsrente, Waisenrente, aktuelle Mitteilungen der LVA, BfA, ausländische Renten und sonstiger Renten u.a.)
ggf. Steuerbescheid
- aktueller, vollständiger Leistungsbescheid (ALG I, BüG, Grundsicherung mit Klärung der Umzugsnotwendigkeit)
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- bei Selbstständigen: Gewinn-/Verlust- bzw. Überschussrechnung und Steuerbescheid des vergangenen
- Jahres oder Vorauszahlungsbescheid
- Nachweis der Krankenkasse über das (Brutto-)Krankengeld (Höhe und Dauer der Gewährung
- Aktuelle Schulbescheinigungen (für alle Kinder ab 16 Jahre
- BAföG-Bescheid
- Immatrikulations-/Studienbescheinigung
- Ausbildungsvertrag / Ausbildungsvergütung
- Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite)
- Pflegegradbescheid
- Ärztliches Attest (wenn ein Rollstuhl erforderlich ist oder der Wohnungswechsel aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist)
- Nachweis über Unterhaltsverpflichtungen, Unterhaltseinnahmen / Unterhaltsvorschuss (Urteil/Zahlungsnachweis)
- Sorgerechtsbescheinigung (vom Jugendamt, Rechtsanwalt, Gericht oder formlose Erklärung)
- Schwangerschaftsnachweis/Mutterschaftspass mit dem vorausberechneten Entbindungstermin
- Nachweis über den Aufenthaltsstatus (mindestens 1 Jahr Gültigkeit)
- Aktuelle Meldebescheinigung (nur für Personen, die außerhalb von Hamm gemeldet sind)
- Elterngeldbescheid
- Nachweis über Elternzeit?
- Scheidungsurteil mit Regelung des Sorgerechts und des Unterhalts??
- Kündigung der Wohnung (Kündigungsschreiben, Räumungsklage, Zwangsräumung)
Zuständige Organisationseinheiten
- Amt für Soziales, Wohnen und Pflege
Westentor 1 - 3
59065 Hamm
E-Mail: sozialamt@stadt.hamm.de
- Abteilung Wohnen und Pflege
Jürgen-Graef-Allee 2
59065 Hamm
E-Mail: korittkek@stadt.hamm.de
- Wohn- und Pflegeberatung, Wohnungsbelegung
Jürgen-Graef-Allee 2
59065 Hamm
E-Mail: wohnen@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Kreisel
Tel: 02381 17-8104
E-Mail: nicole.kreisel@stadt.hamm.de
- Frau Gärtner
Tel: 02381 17-8162
E-Mail: susanne.gaertner@stadt.hamm.de
- Frau Tirgil
Tel: 02381 17-8182
E-Mail: leyla.tirgil@stadt.hamm.de
Eine mit öffentlichen Mittel geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer über den sog. Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügt.
Voraussetzung für die Erteilung eines WBS ist, dass die Personen
- sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten
- für sich und ihre Haushaltsangehörigen auf längere Dauer (mindestens 12 Monate) einen Wohnsitz und selbständigen Haushalt als Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehung begründen
- deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nach § 13 Abs. 1 Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) nicht übersteigen und
- deren neue geförderte Wohnung die zulässige Wohnungsgröße nicht überschreitet.
Hier kommen Sie zu unserem Online-Antrag des Wohnberechtigungsscheins.
Folgende Einkommensgrenzen sind nach dem WFNG NRW einzuhalten. Hierbei handelt es sich um die Summe der bereinigten Jahreseinkommen alle haushaltsangehörigen Personen.
Person | Einkommensgrenze EURO |
1 Person | 23.540 |
2 Personen | 28.350 |
Alleinerziehend (1 Kind) | 29.210 |
3 Personen | 35.740 |
4 Personen | 43.130 |
5 Personen | 50.520 |
Als „angemessen“ gelten folgende Wohnungsgrößen:
Personen | Wohnungsgröße / Anzahl der Wohnräume |
1 Person | bis 50 qm |
2 Personen | 65 qm Wohnfläche oder 2 Wohnräume |
3 Personen | 80 qm Wohnfläche oder 3 Wohnräume |
4 Personen | 95 qm Wohnfläche oder 4 Wohnräume |
5 Personen | 110 qm Wohnfläche oder 5 Wohnräume |
Für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum oder 15 qm Wohnfläche.
Den Antrag auf die Erteilung einer Bezugsgenehmigung finden Sie im Download. Bitte füllen Sie den Antrag aus und reichen diesen samt aller erforderlichen Unterlagen im Amt für Soziales, Wohnen und Pflege ein (per E-Mail: wohnen@stadt.hamm.de, per Post oder auch persönlich zu den Sprechzeiten).
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden können.
Die Erteilung eines sog. Wohnberechtigungsscheines (WBS) ist gebührenpflichtig.
Diese Unterlagen müssen Sie immer vorlegen:
- a) Ausgefülltes Antragsformular einschließlich Unterschriften.
- b) Einkommenserklärung von jeder zum Haushalt gehörenden Person (ab 16. Lebensjahr mit eigenem Einkommen).
- c) Personalausweis oder Aufenthaltserlaubnis/Pass oder Nachweis der Meldeverhältnisse von jeder/jedem Haushaltsangehörigen.
- d) Nachweis über den Aufenthaltsstatus (mindestens 1 Jahr Gültigkeit)
- e) Aktuelle Meldebescheinigung (nur für Personen, die außerhalb von Hamm gemeldet sind)
Zusätzlich können die nachfolgend genannten Unterlagen erforderlich sein.
Überprüfen Sie bitte selbst, was auf Sie zutrifft und fügen Sie auch diese Unterlagen dem Antrag in Kopie bei ggf. laden sie diese hoch (Online-Antrag).
- Einkommen des Vorjahres (Steuerbescheid oder Dezember-Abrechnung)
- drei aktuelle Gehaltsabrechnungen des laufenden Jahres (01.01.- Monat der Antragstellung)
- aktuelle Rentenbescheide (auch z.B. Betriebsrente, Waisenrente, aktuelle Mitteilungen der LVA, BfA, ausländische Renten und sonstiger Renten u.a.)
ggf. Steuerbescheid
- aktueller, vollständiger Leistungsbescheid (ALG I, BüG, Grundsicherung mit Klärung der Umzugsnotwendigkeit)
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- bei Selbstständigen: Gewinn-/Verlust- bzw. Überschussrechnung und Steuerbescheid des vergangenen
- Jahres oder Vorauszahlungsbescheid
- Nachweis der Krankenkasse über das (Brutto-)Krankengeld (Höhe und Dauer der Gewährung
- Aktuelle Schulbescheinigungen (für alle Kinder ab 16 Jahre
- BAföG-Bescheid
- Immatrikulations-/Studienbescheinigung
- Ausbildungsvertrag / Ausbildungsvergütung
- Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite)
- Pflegegradbescheid
- Ärztliches Attest (wenn ein Rollstuhl erforderlich ist oder der Wohnungswechsel aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist)
- Nachweis über Unterhaltsverpflichtungen, Unterhaltseinnahmen / Unterhaltsvorschuss (Urteil/Zahlungsnachweis)
- Sorgerechtsbescheinigung (vom Jugendamt, Rechtsanwalt, Gericht oder formlose Erklärung)
- Schwangerschaftsnachweis/Mutterschaftspass mit dem vorausberechneten Entbindungstermin
- Nachweis über den Aufenthaltsstatus (mindestens 1 Jahr Gültigkeit)
- Aktuelle Meldebescheinigung (nur für Personen, die außerhalb von Hamm gemeldet sind)
- Elterngeldbescheid
- Nachweis über Elternzeit?
- Scheidungsurteil mit Regelung des Sorgerechts und des Unterhalts??
- Kündigung der Wohnung (Kündigungsschreiben, Räumungsklage, Zwangsräumung)
WBS, Wohnen, Schein, Antrag https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2304/show
Frau
Kreisel
2.04 (Maximare, 2.Obergeschoss)
Frau
Gärtner
Frau
Tirgil
2.6 (Maximare, 2. Obergeschoss)
Frau
Kreisel
2.04 (Maximare, 2.Obergeschoss)
Frau
Gärtner
Frau
Tirgil
2.6 (Maximare, 2. Obergeschoss)
Frau
Kreisel
2.04 (Maximare, 2.Obergeschoss)
Frau
Gärtner
Frau
Tirgil
2.6 (Maximare, 2. Obergeschoss)
Eine mit öffentlichen Mittel geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer über den sog. Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügt.
Voraussetzung für die Erteilung eines WBS ist, dass die Personen
- sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten
- für sich und ihre Haushaltsangehörigen auf längere Dauer (mindestens 12 Monate) einen Wohnsitz und selbständigen Haushalt als Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehung begründen
- deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nach § 13 Abs. 1 Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) nicht übersteigen und
- deren neue geförderte Wohnung die zulässige Wohnungsgröße nicht überschreitet.
Hier kommen Sie zu unserem Online-Antrag des Wohnberechtigungsscheins.
Folgende Einkommensgrenzen sind nach dem WFNG NRW einzuhalten. Hierbei handelt es sich um die Summe der bereinigten Jahreseinkommen alle haushaltsangehörigen Personen.
Person | Einkommensgrenze EURO |
1 Person | 23.540 |
2 Personen | 28.350 |
Alleinerziehend (1 Kind) | 29.210 |
3 Personen | 35.740 |
4 Personen | 43.130 |
5 Personen | 50.520 |
Als „angemessen“ gelten folgende Wohnungsgrößen:
Personen | Wohnungsgröße / Anzahl der Wohnräume |
1 Person | bis 50 qm |
2 Personen | 65 qm Wohnfläche oder 2 Wohnräume |
3 Personen | 80 qm Wohnfläche oder 3 Wohnräume |
4 Personen | 95 qm Wohnfläche oder 4 Wohnräume |
5 Personen | 110 qm Wohnfläche oder 5 Wohnräume |
Für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum oder 15 qm Wohnfläche.
Den Antrag auf die Erteilung einer Bezugsgenehmigung finden Sie im Download. Bitte füllen Sie den Antrag aus und reichen diesen samt aller erforderlichen Unterlagen im Amt für Soziales, Wohnen und Pflege ein (per E-Mail: wohnen@stadt.hamm.de, per Post oder auch persönlich zu den Sprechzeiten).
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden können.
Die Erteilung eines sog. Wohnberechtigungsscheines (WBS) ist gebührenpflichtig.
Diese Unterlagen müssen Sie immer vorlegen:
- a) Ausgefülltes Antragsformular einschließlich Unterschriften.
- b) Einkommenserklärung von jeder zum Haushalt gehörenden Person (ab 16. Lebensjahr mit eigenem Einkommen).
- c) Personalausweis oder Aufenthaltserlaubnis/Pass oder Nachweis der Meldeverhältnisse von jeder/jedem Haushaltsangehörigen.
- d) Nachweis über den Aufenthaltsstatus (mindestens 1 Jahr Gültigkeit)
- e) Aktuelle Meldebescheinigung (nur für Personen, die außerhalb von Hamm gemeldet sind)
Zusätzlich können die nachfolgend genannten Unterlagen erforderlich sein.
Überprüfen Sie bitte selbst, was auf Sie zutrifft und fügen Sie auch diese Unterlagen dem Antrag in Kopie bei ggf. laden sie diese hoch (Online-Antrag).
- Einkommen des Vorjahres (Steuerbescheid oder Dezember-Abrechnung)
- drei aktuelle Gehaltsabrechnungen des laufenden Jahres (01.01.- Monat der Antragstellung)
- aktuelle Rentenbescheide (auch z.B. Betriebsrente, Waisenrente, aktuelle Mitteilungen der LVA, BfA, ausländische Renten und sonstiger Renten u.a.)
ggf. Steuerbescheid
- aktueller, vollständiger Leistungsbescheid (ALG I, BüG, Grundsicherung mit Klärung der Umzugsnotwendigkeit)
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- bei Selbstständigen: Gewinn-/Verlust- bzw. Überschussrechnung und Steuerbescheid des vergangenen
- Jahres oder Vorauszahlungsbescheid
- Nachweis der Krankenkasse über das (Brutto-)Krankengeld (Höhe und Dauer der Gewährung
- Aktuelle Schulbescheinigungen (für alle Kinder ab 16 Jahre
- BAföG-Bescheid
- Immatrikulations-/Studienbescheinigung
- Ausbildungsvertrag / Ausbildungsvergütung
- Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite)
- Pflegegradbescheid
- Ärztliches Attest (wenn ein Rollstuhl erforderlich ist oder der Wohnungswechsel aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist)
- Nachweis über Unterhaltsverpflichtungen, Unterhaltseinnahmen / Unterhaltsvorschuss (Urteil/Zahlungsnachweis)
- Sorgerechtsbescheinigung (vom Jugendamt, Rechtsanwalt, Gericht oder formlose Erklärung)
- Schwangerschaftsnachweis/Mutterschaftspass mit dem vorausberechneten Entbindungstermin
- Nachweis über den Aufenthaltsstatus (mindestens 1 Jahr Gültigkeit)
- Aktuelle Meldebescheinigung (nur für Personen, die außerhalb von Hamm gemeldet sind)
- Elterngeldbescheid
- Nachweis über Elternzeit?
- Scheidungsurteil mit Regelung des Sorgerechts und des Unterhalts??
- Kündigung der Wohnung (Kündigungsschreiben, Räumungsklage, Zwangsräumung)
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2304/show
Das Amt für Soziales, Wohnen und Pflege leistet einen wichtigen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit und zur Sicherung des sozialen Friedens in der Stadt Hamm. Es hat die gesetzliche Aufgabe, die Existenz der von Einkommensschwäche und Erwerbslosigkeit betroffenen Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt zu sichern und ihnen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.