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Wohnberechtigungsschein


Eine mit öffentlichen Mittel geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer über den sog. Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügt. Für den Bereich der Stadt Hamm werden ausschließlich gezielte Wohnberechtigungsbescheinigungen ausgestellt.
Voraussetzung für die Erteilung eines WBS ist, dass die Personen
  • sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten
  • für sich und ihre Haushaltsangehörigen auf längere Dauer einen Wohnsitz und selbständigen Haushalt als Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehung begründen und
  • deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nach § 13 Abs. 1 Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) nicht übersteigen.
    Zu Fragen der Einkommensgrenze und der Anrechenbarkeit von Einkünften setzen Sie sich bitte mit den Sachbearbeiter/-innen in Verbindung.
Sollten Sie die o. a. Voraussetzungen nicht erfüllen, informieren wir Sie und Ihren Vermieter gerne über die Möglichkeit der Freistellung der Wohnung von den Belegungsrechten.
Die Erteilung eines sog. Wohnberechtigungsscheines (WBS) ist gebührenpflichtig.


Kosten

Je nach Art der erteilten Bescheinigung 10,00 bis 30,00 Euro.

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Wohnberechtigungsschein

Eine mit öffentlichen Mittel geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer über den sog. Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügt. Für den Bereich der Stadt Hamm werden ausschließlich gezielte Wohnberechtigungsbescheinigungen ausgestellt.
Voraussetzung für die Erteilung eines WBS ist, dass die Personen
  • sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten
  • für sich und ihre Haushaltsangehörigen auf längere Dauer einen Wohnsitz und selbständigen Haushalt als Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehung begründen und
  • deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nach § 13 Abs. 1 Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) nicht übersteigen.
    Zu Fragen der Einkommensgrenze und der Anrechenbarkeit von Einkünften setzen Sie sich bitte mit den Sachbearbeiter/-innen in Verbindung.
Sollten Sie die o. a. Voraussetzungen nicht erfüllen, informieren wir Sie und Ihren Vermieter gerne über die Möglichkeit der Freistellung der Wohnung von den Belegungsrechten.
Die Erteilung eines sog. Wohnberechtigungsscheines (WBS) ist gebührenpflichtig.


Je nach Art der erteilten Bescheinigung 10,00 bis 30,00 Euro.

https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2304/show
Amt für Soziales, Wohnen und Pflege
Westentor 1 - 3 59065 Hamm
Telefon 02381 17-6601
Fax 02381 17-2954

Frau

Kreisel

2.04 (Maximare, 2.Obergeschoss)

02381 17-8104
nicole.kreisel@stadt.hamm.de

Frau

Gärtner

02381 17-8162
susanne.gaertner@stadt.hamm.de

Frau

Bergermann

2.05 (Maximare, 2. Obergeschoss)

02381 17-8105
bergermann@stadt.hamm.de

Frau

Tirgil

2.6 (Maximare, 2. Obergeschoss)

02381 17-8182
leyla.tirgil@stadt.hamm.de
Abteilung Wohnen und Pflege
Jürgen-Graef-Allee 2 59065 Hamm
Telefon 02381 17-8101
Fax 02381 17-108101

Frau

Kreisel

2.04 (Maximare, 2.Obergeschoss)

02381 17-8104
nicole.kreisel@stadt.hamm.de

Frau

Gärtner

02381 17-8162
susanne.gaertner@stadt.hamm.de

Frau

Bergermann

2.05 (Maximare, 2. Obergeschoss)

02381 17-8105
bergermann@stadt.hamm.de

Frau

Tirgil

2.6 (Maximare, 2. Obergeschoss)

02381 17-8182
leyla.tirgil@stadt.hamm.de
Wohn- und Pflegeberatung, Wohnungsbelegung
Jürgen-Graef-Allee 2 59065 Hamm
Telefon 02381 17-8102
Fax 02381 17-108102

Frau

Kreisel

2.04 (Maximare, 2.Obergeschoss)

02381 17-8104
nicole.kreisel@stadt.hamm.de

Frau

Gärtner

02381 17-8162
susanne.gaertner@stadt.hamm.de

Frau

Bergermann

2.05 (Maximare, 2. Obergeschoss)

02381 17-8105
bergermann@stadt.hamm.de

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Tirgil

2.6 (Maximare, 2. Obergeschoss)

02381 17-8182
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