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Wegerechtsangelegenheiten in öff. Verkehrsflächen
Die Verlegung von Versorgungsleitungen in öffentlichen Verkehrsflächen bedarf des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Konzessionsvertrages.
Auch die Verlegung von privaten Leitungen jeglicher Art in öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen bedarf der Zustimmung durch die Stadt und des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Gestattungsvertrages.
Zuständige Organisationseinheiten
- Bauverwaltungsamt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: bauverwaltungsamt@stadt.hamm.de
- Bauverwaltungsabteilung/Zentrale Submissionsstelle
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: heimann@stadt.hamm.de
- Sachgebiet Sitzungsdienst, Vertrags- und Wegerechtsangelegenheiten
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: plesser@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Pleßer
Tel: 02381 17-4041
E-Mail: plesser@stadt.hamm.de
Die Verlegung von Versorgungsleitungen in öffentlichen Verkehrsflächen bedarf des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Konzessionsvertrages.
Auch die Verlegung von privaten Leitungen jeglicher Art in öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen bedarf der Zustimmung durch die Stadt und des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Gestattungsvertrages.
https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2300/showFrau
Pleßer
A2.028 (Technisches Rathaus, 2. Obergeschoss)
Frau
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