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Wegerechtsangelegenheiten in öff. Verkehrsflächen

Die Verlegung von Versorgungsleitungen in öffentlichen Verkehrsflächen bedarf des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Konzessionsvertrages.

Auch die Verlegung von privaten Leitungen jeglicher Art in öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen bedarf der Zustimmung durch die Stadt und des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Gestattungsvertrages.

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Wegerechtsangelegenheiten in öff. Verkehrsflächen

Die Verlegung von Versorgungsleitungen in öffentlichen Verkehrsflächen bedarf des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Konzessionsvertrages.

Auch die Verlegung von privaten Leitungen jeglicher Art in öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen bedarf der Zustimmung durch die Stadt und des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Gestattungsvertrages.

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Sachgebiet Sitzungsdienst, Vertrags- und Wegerechtsangelegenheiten
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