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Lageplan zum Baugesuch, amtlicher Lageplan zum Baugesuch

Bei der Beantragung einer Baugenehmigung sind der Baugenehmigungsbehörde die geplanten baulichen Anlagen, die vorhandenen Gebäude, die Höhenlage des Baugrundstücks, die Erschließung und weitere grundstücksbezogene Angaben in einem Lageplan zum Baugesuch darzustellen. Liegen besonders schwierige Grundstücksverhältnisse vor oder sind Baulasten auf dem Baugrundstück eingetragen, muss ein amtlicher Lageplan zum Baugesuch von einem öffentlichen bestellten Vermessungsingenieur/einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder dem Vermessungs- und Katasteramt erstellt werden.

Bei einer örtlichen Vermessung wird dabei der aktuelle Gebäudebestand auf dem Baugrundstück und den Nachbargrundstücken, der Baumbestand, die Grundstücksentwässerung und Zuwegungen ermittelt. Nach den Planunterlagen des Architekten werden die geplanten baulichen Anlagen in den Lageplan eingearbeitet. Planungs- und bauordnungsrechtliche Vorgaben werden dabei berücksichtigt und evtl. mit den Bauherren und Architekten besprochen.

Unterlagen

Vermessungsauftrag, Planungsunterlagen des Architekten

Kosten

Die Gebühren für die Erstellung eines amtlichen Lageplanes zum Baugesuch werden auf Grundlage der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW) erhoben Die Information zu den Vermessungsgebühren ist sehr fallbezogen und kann nur in einem persönlichen Beratungsgespräch erfolgen.

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Lageplan zum Baugesuch, amtlicher Lageplan zum Baugesuch

Bei der Beantragung einer Baugenehmigung sind der Baugenehmigungsbehörde die geplanten baulichen Anlagen, die vorhandenen Gebäude, die Höhenlage des Baugrundstücks, die Erschließung und weitere grundstücksbezogene Angaben in einem Lageplan zum Baugesuch darzustellen. Liegen besonders schwierige Grundstücksverhältnisse vor oder sind Baulasten auf dem Baugrundstück eingetragen, muss ein amtlicher Lageplan zum Baugesuch von einem öffentlichen bestellten Vermessungsingenieur/einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder dem Vermessungs- und Katasteramt erstellt werden.

Bei einer örtlichen Vermessung wird dabei der aktuelle Gebäudebestand auf dem Baugrundstück und den Nachbargrundstücken, der Baumbestand, die Grundstücksentwässerung und Zuwegungen ermittelt. Nach den Planunterlagen des Architekten werden die geplanten baulichen Anlagen in den Lageplan eingearbeitet. Planungs- und bauordnungsrechtliche Vorgaben werden dabei berücksichtigt und evtl. mit den Bauherren und Architekten besprochen.

Vermessungsauftrag, Planungsunterlagen des Architekten

Die Gebühren für die Erstellung eines amtlichen Lageplanes zum Baugesuch werden auf Grundlage der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW) erhoben Die Information zu den Vermessungsgebühren ist sehr fallbezogen und kann nur in einem persönlichen Beratungsgespräch erfolgen.

https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2248/show
Vermessungs- und Katasteramt
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Fax 02381 17-2961

Herr

Förster

A2.097

02381 17-4250
ingo.foerster@stadt.hamm.de
Vermessung
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Herr

Förster

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ingo.foerster@stadt.hamm.de