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Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung (Erlaubnis nach § 35 Abs. 6 GewO)

Wurde Ihnen die Ausübung Ihres Gewerbes oder jeglichen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit untersagt? Dann können Sie nach Ablauf eines Jahres die Wiedergestattung Ihrer gewerblichen Tätigkeit beantragen.

Unterlagen

im Einzelfall

Kosten

200,00 bis 1.500,00 €

Zuständige Organisationseinheiten

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Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung (Erlaubnis nach § 35 Abs. 6 GewO)

Wurde Ihnen die Ausübung Ihres Gewerbes oder jeglichen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit untersagt? Dann können Sie nach Ablauf eines Jahres die Wiedergestattung Ihrer gewerblichen Tätigkeit beantragen.

im Einzelfall

200,00 bis 1.500,00 €

https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/223577/show
Ordnungsamt
Gustav-Heinemann-Straße 21 59065 Hamm
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Herr

Felix

Brunnenberg

2. OG

02381 17-7212
gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
Sachgebiet Gewerberecht
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