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Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung (Erlaubnis nach § 35 Abs. 6 GewO)

Wurde Ihnen die Ausübung Ihres Gewerbes oder jeglichen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit untersagt? Dann können Sie nach Ablauf eines Jahres die Wiedergestattung Ihrer gewerblichen Tätigkeit beantragen.

Unterlagen

im Einzelfall

Kosten

200,00 bis 1.500,00 €

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung (Erlaubnis nach § 35 Abs. 6 GewO)

Wurde Ihnen die Ausübung Ihres Gewerbes oder jeglichen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit untersagt? Dann können Sie nach Ablauf eines Jahres die Wiedergestattung Ihrer gewerblichen Tätigkeit beantragen.

im Einzelfall

200,00 bis 1.500,00 €

https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/223577/show
Ordnungsamt
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Herr

Felix

Brunnenberg

2. OG

02381 17-7212
gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
Sachgebiet Gewerberecht
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