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Betriebsfortführung nach dem Tod eines / einer Gewerbetreibenden
Nach dem Tod eines / einer Gewerbetreibenden darf ein priviligierter Personenkreis den Betrieb fortführen. Wenn der Betriebssitz in Hamm liegt, ist dies dem Ordnungsamt, Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten anzuzeigen. Das Ordnungsamt kann befristet gestatten, dass das Gewerbe nach dem Tod des / der Gewerbetreibenden auch ohne eine*n befähigte*n Stellvertreter*in betrieben wird.
Über den unten hinterlegen Link stehen Ihnen folgende Online-Änträge zur Verfügung:
- Betrieb eines Gewerbes nach dem Tod des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter
- Fortführung eines Gewerbebetriebes durch einen Stellvertreter Gestattung
Weitere Informationen
Zuständige Organisationseinheiten
- Ordnungsamt
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm
E-Mail: ordnungsamt@stadt.hamm.de
- Sachgebiet Gewerberecht
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
Betriebsfortführung nach dem Tod eines / einer Gewerbetreibenden https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/223571/show
Ordnungsamt
001 Gustav-Heinemann-Straße 21 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7201
Sachgebiet Gewerberecht
001 Gustav-Heinemann-Straße 21 59065 Hamm