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Umwandlung von öffentlich geförderten Miet- in Eigentumswohnungen
Der Verfügungsberechtigte hat die zuständige Stelle unverzüglich über die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu unterrichten. Die Mitteilungspflicht beginnt mit der Beurkundung der Teilungserklärung. Die neu zu erstellende Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Ermittlung der Kostenmiete ist genehmigungspflichtig.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
- Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG)
Unterlagen
Teilungserklärung
Grundbuchauszüge
neue Wirtschaftlichkeitsberechnung mit allen Nachweisen
eventuelle Kaufverträge
Kosten
siehe Gebührensatzung
Zuständige Organisationseinheiten
- Wohnraumförderung
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: berger@stadt.hamm.de
- Stadtplanungsamt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: stadtplanungsamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Kathrin Halfmann
Tel: 02381 17-8023
E-Mail: kathrin.halfmann@stadt.hamm.de
Der Verfügungsberechtigte hat die zuständige Stelle unverzüglich über die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu unterrichten. Die Mitteilungspflicht beginnt mit der Beurkundung der Teilungserklärung. Die neu zu erstellende Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Ermittlung der Kostenmiete ist genehmigungspflichtig.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
- Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG)
Teilungserklärung
Grundbuchauszüge
neue Wirtschaftlichkeitsberechnung mit allen Nachweisen
eventuelle Kaufverträge
siehe Gebührensatzung
https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2203/showFrau
Kathrin
Halfmann
A1.036 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)
Frau
Kathrin
Halfmann
A1.036 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)