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Wohnungswechsel (Ummeldung)

Mitteilung des Umzuges innerhalb von Hamm

Wenn Sie innerhalb von Hamm die Wohnung wechseln sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen umzumelden.

Die Ummeldung können Sie persönlich oder durch einen Beauftragten in einem der Bürgerämter vornehmen. Benutzen Sie dazu bitte den Vordruck “Anmeldung einer Wohnung”. Sie erhalten von uns darüber eine Anmeldebestätigung. 

Sollten Sie ein Kfz zugelassen haben bzw. auch ein Gewerbe besitzen, so können hier die Anschriften gleich mit geändert werden. Bitte bringen Sie bei der Ummeldung auch gleich die Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug in die neue Wohnung mit.

Allgemeine Rechtsgrundlage bilden die §§ 17, 19 und 23 des Bundesmeldegesetz (BMG)

Wohnungswechsel (Statuswechsel)

Wechsel des Wohnungsstatus zwischen Haupt- und Nebenwohnung

Wenn Sie mehrere Wohnungen im Inland besitzen, so müssen Sie eine Wohnung als Hauptwohnung bestimmen. Dies ist stets die zeitlich vorwiegend benutzte Wohnung (betrachtet auf ein Jahr).

Sollte sich die Nutzungshäufigkeit verschieben, so wird mit dem Statuswechsel erklärt, welche ihrer Wohnung nun Hauptwohnung ist. Sofern Hamm Hauptwohnung wird, können Sie diese Erklärungen in jedem Bürgeramt abgeben.

Unterlagen

  • Personalausweis/ Reisepass, bzw. bei ausländischen Staatsangehörigen Nationalpass und ID-Karte.

  • Wohnungsgeberbestätigung:
    Sie benötigen für die Ummeldung eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung. Bitte lassen Sie diese von Ihrem Vermieter/ Wohnungsgeber ausfüllen und unterzeichnen.
    Neben dem klassischen Formular (siehe "Downloads") steht Ihnen hier ab sofort auch unser intelligentes Onlineformular zur Verfügung. Sie müssen dieses Formular ebenfalls vom Vermieter/Wohnungsgeber unterschreiben bzw. bestätigen lassen.

Kosten

gebührenfrei

Änderungen in den Kfz-Papieren sind gebührenpflichtig, s. Kfz-Ummeldung

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Wohnungswechsel (Ummeldung)
Wenn Sie innerhalb von Hamm die Wohnung wechseln sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen umzumelden.

Die Ummeldung können Sie persönlich oder durch einen Beauftragten in einem der Bürgerämter vornehmen. Benutzen Sie dazu bitte den Vordruck “Anmeldung einer Wohnung”. Sie erhalten von uns darüber eine Anmeldebestätigung. 

Sollten Sie ein Kfz zugelassen haben bzw. auch ein Gewerbe besitzen, so können hier die Anschriften gleich mit geändert werden. Bitte bringen Sie bei der Ummeldung auch gleich die Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug in die neue Wohnung mit.

Allgemeine Rechtsgrundlage bilden die §§ 17, 19 und 23 des Bundesmeldegesetz (BMG)

Wohnungswechsel (Statuswechsel)

Wechsel des Wohnungsstatus zwischen Haupt- und Nebenwohnung

Wenn Sie mehrere Wohnungen im Inland besitzen, so müssen Sie eine Wohnung als Hauptwohnung bestimmen. Dies ist stets die zeitlich vorwiegend benutzte Wohnung (betrachtet auf ein Jahr).

Sollte sich die Nutzungshäufigkeit verschieben, so wird mit dem Statuswechsel erklärt, welche ihrer Wohnung nun Hauptwohnung ist. Sofern Hamm Hauptwohnung wird, können Sie diese Erklärungen in jedem Bürgeramt abgeben.

  • Personalausweis/ Reisepass, bzw. bei ausländischen Staatsangehörigen Nationalpass und ID-Karte.

  • Wohnungsgeberbestätigung:
    Sie benötigen für die Ummeldung eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung. Bitte lassen Sie diese von Ihrem Vermieter/ Wohnungsgeber ausfüllen und unterzeichnen.
    Neben dem klassischen Formular (siehe "Downloads") steht Ihnen hier ab sofort auch unser intelligentes Onlineformular zur Verfügung. Sie müssen dieses Formular ebenfalls vom Vermieter/Wohnungsgeber unterschreiben bzw. bestätigen lassen.

gebührenfrei

Änderungen in den Kfz-Papieren sind gebührenpflichtig, s. Kfz-Ummeldung

Wohnungsgeberbescheinigung, Wohnunggeberbestätigung, Umzug, ummelden, Wohnungswechsel, Statuswechsel https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2201/show
Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19 59073 Hamm
Telefon 02381 17-9799
Fax 023281 17-109799

Servicetelefon

02381 17-7777
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16 59065 Hamm
Telefon 02381 17-9199
Fax 02381 17-2990

Servicetelefon

02381 17-7777
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9499
Fax 02381 17-109499

Servicetelefon

02381 17-7777
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2 59071 Hamm
Telefon 02381 17-9299
Fax 02381 17-109299

Servicetelefon

02381 17-7777
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9599
Fax 02381 17-109599

Servicetelefon

02381 17-7777
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1 59075 Hamm
Telefon 02381 17-9699
Fax 02381 17-109699

Servicetelefon

02381 17-7777
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12 59069 Hamm
Telefon 02381 17-9399
Fax 02381 17-109399

Servicetelefon

02381 17-7777
info@stadt.hamm.de