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Ummeldung (Wohnungswechsel)
Mitteilung des Umzuges innerhalb von Hamm
Die Ummeldung können Sie persönlich oder durch einen Beauftragten in einem der Bürgerämter vornehmen. Benutzen Sie dazu bitte den Vordruck “Anmeldung einer Wohnung”. Sie erhalten von uns darüber eine Anmeldebestätigung.
Sollten Sie ein Kfz zugelassen haben bzw. auch ein Gewerbe besitzen, so können hier die Anschriften gleich mit geändert werden. Bitte bringen Sie bei der Ummeldung auch gleich die Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug in die neue Wohnung mit.
Unterlagen
- Personalausweis/ Reisepass, bzw. bei ausländischen Staatsangehörigen Nationalpass und ID-Karte.
- Wohnungsgeberstätigung:
Sie benötigen für die Ummeldung eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung. Bitte lassen Sie diese von Ihrem Vermieter/ Wohnungsgeber ausfüllen und unterzeichnen.
Neben dem klassischen Formular (siehe "Downloads") steht Ihnen hier ab sofort auch unser intelligentes Onlineformular zur Verfügung.
Kosten
gebührenfrei
Änderungen in den Kfz-Papieren sind gebührenpflichtig, s. Kfz-Ummeldung
Downloads
Zuständige Organisationseinheiten
- Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19
59073 Hamm
E-Mail: ba-heessen@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: ba-mitte@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177
59077 Hamm
E-Mail: ba-pelkum@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2
59071 Hamm
E-Mail: ba-uentrop@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245
59077 Hamm
E-Mail: ba-herringen@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1
59075 Hamm
E-Mail: ba-bockum-hoevel@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12
59069 Hamm
E-Mail: ba-rhynern@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Servicetelefon
Tel: 02381 17-7777
E-Mail: info@stadt.hamm.de
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Die Ummeldung können Sie persönlich oder durch einen Beauftragten in einem der Bürgerämter vornehmen. Benutzen Sie dazu bitte den Vordruck “Anmeldung einer Wohnung”. Sie erhalten von uns darüber eine Anmeldebestätigung.
Sollten Sie ein Kfz zugelassen haben bzw. auch ein Gewerbe besitzen, so können hier die Anschriften gleich mit geändert werden. Bitte bringen Sie bei der Ummeldung auch gleich die Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug in die neue Wohnung mit.
- Personalausweis/ Reisepass, bzw. bei ausländischen Staatsangehörigen Nationalpass und ID-Karte.
- Wohnungsgeberstätigung:
Sie benötigen für die Ummeldung eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung. Bitte lassen Sie diese von Ihrem Vermieter/ Wohnungsgeber ausfüllen und unterzeichnen.
Neben dem klassischen Formular (siehe "Downloads") steht Ihnen hier ab sofort auch unser intelligentes Onlineformular zur Verfügung.
gebührenfrei
Änderungen in den Kfz-Papieren sind gebührenpflichtig, s. Kfz-Ummeldung
Wohnungsgeberbescheinigung, Wohnunggeberbestätigung, Umzug, ummelden https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2201/showServicetelefon
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