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Tuberkulose-Überwachung

Eine behandlungsbedürftige Tuberkulose ist nach dem Infektionsschutzgesetz eine meldepflichtige Erkrankung. Das  Gesundheitsamt leitet alle notwendigen Schritte ein, um eine Weiterverbreitung der Erkrankung zu verhindern.

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Tuberkulose-Überwachung

Eine behandlungsbedürftige Tuberkulose ist nach dem Infektionsschutzgesetz eine meldepflichtige Erkrankung. Das  Gesundheitsamt leitet alle notwendigen Schritte ein, um eine Weiterverbreitung der Erkrankung zu verhindern.

Tuberkulose, https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2181/show
Gesundheitsamt
Heinrich-Reinköster-Straße 8 59065 Hamm
Telefon 02381 17-6401
Fax 02381 17-2983

Frau

Dr.

Rentelmann

216

02381 17-6411
gesundheitsamt@stadt.hamm.de

Frau

Diergardt

205

02381 17-6416
infektionsschutz@stadt.hamm.de