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Stundung von Beitragsforderungen
ratenweise Zahlung von Erschließungs- oder Straßenbaubeiträgen
Sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse eine fristgerechte Beitragszahlung nicht gestatten, kann einer Ratenzahlung zugestimmt werden. Ein begründeter Antrag muss spätestens am Tag der Fälligkeit bei der Stadt Hamm eingegangen sein. Er ist mit einem Zahlungsvorschlag zu versehen und hat durch entsprechende Belege die finanziellen Verhältnisse darzulegen.
Bei einer Stundung werden Zinsen in Höhe von 0,5 % pro Monat erhoben.
Rechtsgrundlagen allgemein
Abgabenordnung
Unterlagen
Die finanziellen Verhältnisse (Einkünfte und Belastungen) sind darzulegen und durch entsprechende Belege nachzuweisen.
Zuständige Organisationseinheiten
- Bauverwaltungsamt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: bauverwaltungsamt@stadt.hamm.de
- Anliegerbeiträge und städtebauliche Verträge
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: bauverwaltungsamt@stadt.hamm.de
- Sachgebiet Anliegerbeiträge Uentrop, Rhynern, Bockum-Hövel, Heessen
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: koenign@stadt.hamm.de
- Sachgebiet Anliegerbeiträge Mitte, Pelkum, Herringen, städtebauliche Verträge
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: stalljohann@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Stalljohann
Tel: 02381 17-4070
E-Mail: stalljohann@stadt.hamm.de
- Herr König
Tel: 02381 17-4060
E-Mail: koenign@stadt.hamm.de