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Stundung von Beitragsforderungen
ratenweise Zahlung von Erschließungs- oder Straßenbaubeiträgen
Sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse eine fristgerechte Beitragszahlung nicht gestatten, kann einer Ratenzahlung zugestimmt werden. Ein begründeter Antrag muss spätestens am Tag der Fälligkeit bei der Stadt Hamm eingegangen sein. Er ist mit einem Zahlungsvorschlag zu versehen und hat durch entsprechende Belege die finanziellen Verhältnisse darzulegen.
Die Zinsen betragen bei Straßenbaubeiträgen ½ v. H. für jeden vollen Monat, wobei der zu verzinsende Betrag auf den nächsten durch fünfzig Euro teilbaren Betrag abgerundet wird (§ 238 AO).
Bei einer Stundung werden Zinsen in Höhe von erhoben
Rechtsgrundlagen allgemein
Unterlagen
Die finanziellen Verhältnisse (Einkünfte und Belastungen) sind darzulegen und durch entsprechende Belege nachzuweisen.
Zuständige Organisationseinheiten
- Sachgebiet Anliegerbeiträge Mitte, Rhynern, Heessen
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: alexandra.scheel@stadt.hamm.de
- Sachgebiet Anliegerbeiträge Uentrop, Bockum-Hövel, städtebauliche Verträge Uentrop, Bockum-Hövel, Heessen
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: anja.ruschel@stadt.hamm.de
- Sachgebiet Anliegerbeiträge Pelkum, Herringen, städtebauliche Verträge Mitte, Rhynern, Pelkum, Herringen
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: trippelm@stadt.hamm.de
ratenweise Zahlung von Erschließungs- oder Straßenbaubeiträgen
Sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse eine fristgerechte Beitragszahlung nicht gestatten, kann einer Ratenzahlung zugestimmt werden. Ein begründeter Antrag muss spätestens am Tag der Fälligkeit bei der Stadt Hamm eingegangen sein. Er ist mit einem Zahlungsvorschlag zu versehen und hat durch entsprechende Belege die finanziellen Verhältnisse darzulegen.
Die Zinsen betragen bei Straßenbaubeiträgen ½ v. H. für jeden vollen Monat, wobei der zu verzinsende Betrag auf den nächsten durch fünfzig Euro teilbaren Betrag abgerundet wird (§ 238 AO).
Bei einer Stundung werden Zinsen in Höhe von erhoben
Rechtsgrundlagen allgemein
Die finanziellen Verhältnisse (Einkünfte und Belastungen) sind darzulegen und durch entsprechende Belege nachzuweisen.
https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2180/show