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Straßenreinigungsgebühren

Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlagen für die Berechnung der Straßenreinigungsgebühren sind in § 7 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung festgelegt, der wie folgt lautet: 

Maßstab für die Benutzungsgebühr sind

  • die Längen der der erschließenden Straße zugewandten Grundstücksseiten, 
  • der Umfang der Straßenreinigung (Voll- oder Teilreinigung), 
  • die sich aus dem Straßenverzeichnis ergebende Straßenart und
  • die Zahl der wöchentlichen Reinigungen. 

Als zugewandte Grundstücksseiten gelten diejenigen Abschnitte der Grundstücksbegrenzungslinie, die mit der Straßengrenze gleich, parallel oder in einem Winkel von weniger als 45° verlaufen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Seiten an die Straßen angrenzen oder als sog. Hinterliegerseiten anzusehen sind. Das bedeutet, dass alle Grundstücksseiten, bei denen diese Voraussetzungen zutreffen, der Berechnung zugrunde zu legen sind.

Bei einer Vollreinigung erfolgt die Reinigung der Fahrbahn und des Gehweges durch die Stadt Hamm. Bei einer Teilreinigung wird nur die Fahrbahn von der Stadt gereinigt, während die Gehwegreinigung auf die Grundstückseigentümer/innen übertragen ist.

Generell besteht für die Gemeinde die Möglichkeit, Straßen in verschiedene Kategorien einzuteilen. In der Stadt Hamm erfolgte eine Einteilung in Hauptverkehrs-, Verkehrs- und Anliegerstraßen. Als Kriterium für die Einteilung in die verschiedenen Kategorien werden der Ausbauzustand und die Verkehrsbedeutung der jeweiligen Straße herangezogen. 

Straßenverzeichnis
Die innerhalb der geschlossenen Ortslage liegenden Straßen, Wege und Plätze sind entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung im Verzeichnis der zu reinigenden Straßen und Straßenteile verschiedenen Kategorien zugeordnet. In diesem Verzeichnis sind die Reinigungshäufigkeit und die Art der Reinigung (Voll- oder Teilreinigung) festgelegt. 

Gebühren

Gebührensätze ab 2024 pro Jahr je m anzusetzender Grundstücksseite:

Kategorie

Reinigungsart           

Reinigungshäufigkeit       

EURO

Hauptverkehrsstraße    

Vollreinigung

1x wöchentlich

5,22

 

Teilreinigung

1x wöchentlich

2,61

Verkehrsstraße

Vollreinigung

1x wöchentlich

6,52

 

Teilreinigung

1x wöchentlich

3,26

Anliegerstraße

Vollreinigung

1x wöchentlich

7,82

 

Teilreinigung

1x wöchentlich

3,91


Bei mehrmals wöchentlicher Reinigung erhöht sich die Gebühr entsprechend.

Festsetzung der Gebühren
Die Straßenreinigungsgebühren werden jährlich mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt. Sie sind zu den quartalsweisen Regelfälligkeiten am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu begleichen.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen für die Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren sind die Straßenreinigungssatzung der Stadt Hamm vom 13.12.1978 und die Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Hamm in der jeweils geltenden Fassung. 

Straßenreinigungssatzung, Straßenreinigungsgebührensatzung

 

Weitere Informationen

Ihre Ansprechpartnerinnen im Bereich Grundbesitzabgaben:

Stadtbezirk-nr. Stadtteil                          Kassenzeichen beginnend mit Ansprech-partnerin        
3 Rhynern-Allen 1002 Frau Zgraja
6 Bockum-Hövel 1003 Frau Lenzen
3 Rhynern-Berge 1008 Frau Zgraja
2 Uentrop-Braam-Ostw. 1012 Frau Zgraja
3 Rhynern-Freiske 1018 Frau Zgraja
2 Uentrop-Frielinghausen 1019 Frau Zgraja
2 Uentrop-Haaren 1023 Frau Zgraja
1 Mitte-Alttstadt 1024 Frau Tezcan
5 Herringen 1028 Frau Tezcan
4 Pelkum-Lerche 1033 Frau Zgraja
2 Uentrop-Norddinker 1042 Frau Zgraja
3 Rhynern-Osterflierich 1046 Frau Zgraja
3 Rhynern-Osttünnen 1047 Frau Zgraja
4 Pelkum 1049 Frau Lenzen
3 Rhynern 1050 Frau Schütz
5 Herringen-Sandbochum 1053 Frau Zgraja
2 Uentrop-Schmehausen 1054 Frau Tezcan
3 Rhynern-Süddinker 1060 Frau Tezcan
2 Uentrop 1063 Frau Tezcan
2 Uentrop-Vöckinghausen 1065 Frau Zgraja
3 Rhynern-Wambeln 1066 Frau Tezcan
4 Pelkum-Weetfeld 1070 Frau Zgraja
2 Uentrop-Werries 1071 Frau Zgraja
3 Rhynern-Westtünnen 1075 Frau Kuhnert
4 Pelkum-Wiescherhöfen 1076 Frau Schütz
1 Mitte-Bahnhofsviertel 1077 Frau Lenzen
1 Mitte-Osten 1078 Frau Kuhnert
6 Bockum Hövel-Hamm-Norden 1079 Frau Schütz
7 Heessen-Hamm-Norden 1079 Frau Schütz
1 Mitte-Süden 1080 Frau Kuhnert
1 Mitte-Westen 1081 Frau Tezcan
4 Pelkum-Wiescherhöfen 1082 Frau Schütz
7 Heessen 1085 Frau Zgraja
   

Zuständige Organisationseinheit

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Straßenreinigungsgebühren

Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlagen für die Berechnung der Straßenreinigungsgebühren sind in § 7 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung festgelegt, der wie folgt lautet: 

Maßstab für die Benutzungsgebühr sind

  • die Längen der der erschließenden Straße zugewandten Grundstücksseiten, 
  • der Umfang der Straßenreinigung (Voll- oder Teilreinigung), 
  • die sich aus dem Straßenverzeichnis ergebende Straßenart und
  • die Zahl der wöchentlichen Reinigungen. 

Als zugewandte Grundstücksseiten gelten diejenigen Abschnitte der Grundstücksbegrenzungslinie, die mit der Straßengrenze gleich, parallel oder in einem Winkel von weniger als 45° verlaufen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Seiten an die Straßen angrenzen oder als sog. Hinterliegerseiten anzusehen sind. Das bedeutet, dass alle Grundstücksseiten, bei denen diese Voraussetzungen zutreffen, der Berechnung zugrunde zu legen sind.

Bei einer Vollreinigung erfolgt die Reinigung der Fahrbahn und des Gehweges durch die Stadt Hamm. Bei einer Teilreinigung wird nur die Fahrbahn von der Stadt gereinigt, während die Gehwegreinigung auf die Grundstückseigentümer/innen übertragen ist.

Generell besteht für die Gemeinde die Möglichkeit, Straßen in verschiedene Kategorien einzuteilen. In der Stadt Hamm erfolgte eine Einteilung in Hauptverkehrs-, Verkehrs- und Anliegerstraßen. Als Kriterium für die Einteilung in die verschiedenen Kategorien werden der Ausbauzustand und die Verkehrsbedeutung der jeweiligen Straße herangezogen. 

Straßenverzeichnis
Die innerhalb der geschlossenen Ortslage liegenden Straßen, Wege und Plätze sind entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung im Verzeichnis der zu reinigenden Straßen und Straßenteile verschiedenen Kategorien zugeordnet. In diesem Verzeichnis sind die Reinigungshäufigkeit und die Art der Reinigung (Voll- oder Teilreinigung) festgelegt. 

Gebühren

Gebührensätze ab 2024 pro Jahr je m anzusetzender Grundstücksseite:

Kategorie

Reinigungsart           

Reinigungshäufigkeit       

EURO

Hauptverkehrsstraße    

Vollreinigung

1x wöchentlich

5,22

 

Teilreinigung

1x wöchentlich

2,61

Verkehrsstraße

Vollreinigung

1x wöchentlich

6,52

 

Teilreinigung

1x wöchentlich

3,26

Anliegerstraße

Vollreinigung

1x wöchentlich

7,82

 

Teilreinigung

1x wöchentlich

3,91


Bei mehrmals wöchentlicher Reinigung erhöht sich die Gebühr entsprechend.

Festsetzung der Gebühren
Die Straßenreinigungsgebühren werden jährlich mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt. Sie sind zu den quartalsweisen Regelfälligkeiten am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu begleichen.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen für die Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren sind die Straßenreinigungssatzung der Stadt Hamm vom 13.12.1978 und die Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Hamm in der jeweils geltenden Fassung. 

Straßenreinigungssatzung, Straßenreinigungsgebührensatzung

 

Ihre Ansprechpartnerinnen im Bereich Grundbesitzabgaben:

Stadtbezirk-nr. Stadtteil                          Kassenzeichen beginnend mit Ansprech-partnerin        
3 Rhynern-Allen 1002 Frau Zgraja
6 Bockum-Hövel 1003 Frau Lenzen
3 Rhynern-Berge 1008 Frau Zgraja
2 Uentrop-Braam-Ostw. 1012 Frau Zgraja
3 Rhynern-Freiske 1018 Frau Zgraja
2 Uentrop-Frielinghausen 1019 Frau Zgraja
2 Uentrop-Haaren 1023 Frau Zgraja
1 Mitte-Alttstadt 1024 Frau Tezcan
5 Herringen 1028 Frau Tezcan
4 Pelkum-Lerche 1033 Frau Zgraja
2 Uentrop-Norddinker 1042 Frau Zgraja
3 Rhynern-Osterflierich 1046 Frau Zgraja
3 Rhynern-Osttünnen 1047 Frau Zgraja
4 Pelkum 1049 Frau Lenzen
3 Rhynern 1050 Frau Schütz
5 Herringen-Sandbochum 1053 Frau Zgraja
2 Uentrop-Schmehausen 1054 Frau Tezcan
3 Rhynern-Süddinker 1060 Frau Tezcan
2 Uentrop 1063 Frau Tezcan
2 Uentrop-Vöckinghausen 1065 Frau Zgraja
3 Rhynern-Wambeln 1066 Frau Tezcan
4 Pelkum-Weetfeld 1070 Frau Zgraja
2 Uentrop-Werries 1071 Frau Zgraja
3 Rhynern-Westtünnen 1075 Frau Kuhnert
4 Pelkum-Wiescherhöfen 1076 Frau Schütz
1 Mitte-Bahnhofsviertel 1077 Frau Lenzen
1 Mitte-Osten 1078 Frau Kuhnert
6 Bockum Hövel-Hamm-Norden 1079 Frau Schütz
7 Heessen-Hamm-Norden 1079 Frau Schütz
1 Mitte-Süden 1080 Frau Kuhnert
1 Mitte-Westen 1081 Frau Tezcan
4 Pelkum-Wiescherhöfen 1082 Frau Schütz
7 Heessen 1085 Frau Zgraja
   
https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2166/show
Steuern und Benutzungsgebühren
Bismarckstraße 1 59065 Hamm
Telefon 02381 17-9900
Fax 02381 17-2991

Frau

Kuhnert

117 (Verwaltungsgebäude Bismarckstraße 1, 1[...]

02381 17-9912
marina.kuhnert@stadt.hamm.de

Frau

Lenzen

116 (Verwaltungsgebäude Bismarckstraße 1, 1[...]

02381 17-9911
lenzen@stadt.hamm.de

Frau

Schütz

115 (Verwaltungsgebäude Bismarckstraße 1, 1[...]

02381 17-9910
daria.schuetz@stadt.hamm.de

Frau

Tezcan

115 (Verwaltungsgebäude Bismarckstraße 1, 1[...]

02381 17-9915
asli.tezcan@stadt.hamm.de

Frau

Zgraja

114 (Verwaltungsgebäude Bismarckstraße 1, 1[...]

02381 17-9909
zgraja@stadt.hamm.de

Herr

Meißner

121 (Verwaltungsgebäude Bismarckstraße 1, 1[...]

02381 17-9913
meissner@stadt.hamm.de