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Pflegschaften und Vormundschaften
Wenn Kinder eine Vormundschaft brauchen
Die Vormundin und der Vormund:
- übt die gesetzliche Vertretung für Kinder und Jugendliche aus und nimmt deren Interessen wahr.
- sorgt für die Gesundheit der Minderjährigen.
- pflegt regelmäßig persönlichen Kontakt mit den Minderjährigen.
- entscheidet über ihren Lebensort und wählt den Kindergarten, die Schule oder die Ausbildungsstätte aus.
- legt mit den Minderjährigen und deren Bezugspersonen die Erziehungsziele fest und beaufsichtigt deren Umsetzung.
- wählt die notwendigen erzieherischen Hilfen aus und beantragt sie.
- verwaltet Vermögen von Kindern und Jugendlichen, die unter Vormundschaft / Pflegschaft stehen, regelt ihre Erbangelegenheiten und macht Sozialleistungen geltend.
- vertritt sie in gerichtlichen Verfahren und sorgt für eine angemessene Anhörung und Beteiligung.
- begleitet minderjährige Mütter als gesetzlicher Vormund ihrer Kinder und unterstützt sie in Fragen der Erziehung und Versorgung der Kinder sowie bei der Regelung behördlicher Angelegenheiten.
Als Vormund oder Pfleger kann das Gericht geeignete Einzelpersonen, anerkannte Vereine oder das Jugendamt bestellen.
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungLinks zu externe Verfahren
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Schmidt
Tel: 02381 17-6235
E-Mail: michael.schmidt@stadt.hamm.de
Sachgebietsleiter Vormundschaft beim Jugendamt der Stadt Hamm
Vormund beim Jugendamt der Stadt Hamm - Herr Bruns
Tel: 02381 17-6245
E-Mail: bruns@stadt.hamm.de
Vormund beim Jugendamt der Stadt Hamm
ADV-Angelegenheiten im Jugendamt - Herr Boos
Tel: 02381 17-6232
E-Mail: aleksej.boos@stadt.hamm.de
Vormund beim Jugendamt der Stadt Hamm
- Frau Langer
Tel: 02381 17-6237
E-Mail: langer@stadt.hamm.de
Vormund beim Jugendamt der Stadt Hamm
- Frau Juckenack
Tel: 02381 17-6233
E-Mail: jennifer.juckenack@stadt.hamm.de
Vormund beim Jugendamt der Stadt Hamm
- Herr Strauß
Tel: 02381 17-6246
E-Mail: strauss@stadt.hamm.de
Vormund beim Jugendamt der Stadt Hamm
Wenn Kinder eine Vormundschaft brauchen
Die Vormundin und der Vormund:
- übt die gesetzliche Vertretung für Kinder und Jugendliche aus und nimmt deren Interessen wahr.
- sorgt für die Gesundheit der Minderjährigen.
- pflegt regelmäßig persönlichen Kontakt mit den Minderjährigen.
- entscheidet über ihren Lebensort und wählt den Kindergarten, die Schule oder die Ausbildungsstätte aus.
- legt mit den Minderjährigen und deren Bezugspersonen die Erziehungsziele fest und beaufsichtigt deren Umsetzung.
- wählt die notwendigen erzieherischen Hilfen aus und beantragt sie.
- verwaltet Vermögen von Kindern und Jugendlichen, die unter Vormundschaft / Pflegschaft stehen, regelt ihre Erbangelegenheiten und macht Sozialleistungen geltend.
- vertritt sie in gerichtlichen Verfahren und sorgt für eine angemessene Anhörung und Beteiligung.
- begleitet minderjährige Mütter als gesetzlicher Vormund ihrer Kinder und unterstützt sie in Fragen der Erziehung und Versorgung der Kinder sowie bei der Regelung behördlicher Angelegenheiten.
Als Vormund oder Pfleger kann das Gericht geeignete Einzelpersonen, anerkannte Vereine oder das Jugendamt bestellen.
Vormund, Ergänzungspfleger, Pfleger, Pflegschaften, Vormundschaft https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1983/show