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Parkerleichterungen für Schwerbehinderte (ausserhalb aG)
Erteilung des Parkausweises und der Ausnahmegenehmigung
Nach einem Erlass des Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) kann die Stadt Hamm auch ohne die Einstufung "außergewöhnlich gehbehindert" (aG) im Schwerbehindertenausweis Parkerleichterungen aussprechen, wenn die Voraussetzungen des § 46 Absatz 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO) erfüllt sind.
Die Bürgerämter nehmen den entsprechenden Antrag vor Ort auf. Die Überprüfung, ob die Voraussetzungen vorliegen und die Ausstellung der Parkausweise erfolgt im Bürgeramt Pelkum.
Anspruch auf Parkerleichterungen haben:
- Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen "G" und "B" und einem Grad der Behinderung von mindestens 80% allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
- Gehbehinderte mit dem Merkzeichen "G" und "B" und einem Grad der Behinderung wenigstens 70% allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen Grad der Behinderung von wenigstens 50% für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atemorgane haben
- Morbus-Crohn-Kranke und Colitis ulcerosa-Kranke mit einem hiefür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60%
- Behinderte mit einem künstlichen Darmausgang (Stoma) und zugleich einer künstlichen Harnableitung mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70%.
Wichtig: Die Genehmigung gilt nicht für Behindertenparkplätze, bietet aber folgende Erleichterungen:
- Parken im eingeschränkten Halteverbot und Zonenhalteverbot bis zu 3 Stunden
- Erlaubnis beim Parken im Zonenhalteverbot, in dem durch Zusatzschild das Parken zugelassen ist, die zugelassene Parkdauer zu überschreiten
- Parken an Stellen, die durch Zeichen Parkplatz und Parken auf Gehwegen gekennzeichnet sind und für die durch Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus.
- Parken in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit
- Gebührenfreies Parken ohne zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten
- Parken in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen und in Bewohnerparkbereichen bis zu 3 Stunden. Der Antrag wird in jedem Bürgeramt der Stadt Hamm aufgenommen - Sie benötigen lediglich den Schwerbehindertenausweis
Kosten
gebührenfrei
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Zuständige Organisationseinheiten
- Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2
59071 Hamm
E-Mail: ba-uentrop@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12
59069 Hamm
E-Mail: ba-rhynern@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177
59077 Hamm
E-Mail: ba-pelkum@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1
59075 Hamm
E-Mail: ba-bockum-hoevel@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19
59073 Hamm
E-Mail: ba-heessen@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245
59077 Hamm
E-Mail: ba-herringen@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: ba-mitte@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Süß
Tel: 02381 17-9450
E-Mail: suessm@stadt.hamm.de
Nach einem Erlass des Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) kann die Stadt Hamm auch ohne die Einstufung "außergewöhnlich gehbehindert" (aG) im Schwerbehindertenausweis Parkerleichterungen aussprechen, wenn die Voraussetzungen des § 46 Absatz 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO) erfüllt sind.
Die Bürgerämter nehmen den entsprechenden Antrag vor Ort auf. Die Überprüfung, ob die Voraussetzungen vorliegen und die Ausstellung der Parkausweise erfolgt im Bürgeramt Pelkum.
Anspruch auf Parkerleichterungen haben:
- Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen "G" und "B" und einem Grad der Behinderung von mindestens 80% allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
- Gehbehinderte mit dem Merkzeichen "G" und "B" und einem Grad der Behinderung wenigstens 70% allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen Grad der Behinderung von wenigstens 50% für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atemorgane haben
- Morbus-Crohn-Kranke und Colitis ulcerosa-Kranke mit einem hiefür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60%
- Behinderte mit einem künstlichen Darmausgang (Stoma) und zugleich einer künstlichen Harnableitung mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70%.
Wichtig: Die Genehmigung gilt nicht für Behindertenparkplätze, bietet aber folgende Erleichterungen:
- Parken im eingeschränkten Halteverbot und Zonenhalteverbot bis zu 3 Stunden
- Erlaubnis beim Parken im Zonenhalteverbot, in dem durch Zusatzschild das Parken zugelassen ist, die zugelassene Parkdauer zu überschreiten
- Parken an Stellen, die durch Zeichen Parkplatz und Parken auf Gehwegen gekennzeichnet sind und für die durch Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus.
- Parken in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit
- Gebührenfreies Parken ohne zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten
- Parken in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen und in Bewohnerparkbereichen bis zu 3 Stunden. Der Antrag wird in jedem Bürgeramt der Stadt Hamm aufgenommen - Sie benötigen lediglich den Schwerbehindertenausweis
gebührenfrei
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