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Kaufpreissammlung
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt gemäß § 34 Grundstückswertermittlungsverordnung NRW (GrundWertVO NRW) Auskünfte aus der Kaufpreissammlung. Dabei ist zwischen nicht anonymisierten Auskünften und anonymisierten Auskünften zu unterscheiden.
Nicht anonymisierte Auskünfte
Nach § 34 Abs. 6 GrundWertVO NRW sind nicht anonymisierte (grundstücksbezogene) Auskünfte aus der Kaufpreissammlung zu erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird und der Empfänger der Daten die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zusichert. Ein berechtigtes Interesse ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Auskunft von öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen für Grundstückswertermittlung zur Begründung ihrer Gutachten beantragt wird. Ein entsprechender Nachweis über die öffentliche Bestellung oder Zertifizierung ist beizubringen.
Sie erhalten eine Auskunft auf schriftlichen Antrag hin. Die grundstücksbezogene Auskunft aus der Kaufpreissammlung ist kostenpflichtig. Die Gebühren können Sie dem Menüpunkt Gebühren oder dem Antrag auf nicht anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung entnehmen.
Onlineantrag für Nicht anonymisierte Auskünfte
Anonymisierte Auskünfte
Darüber hinaus sind gemäß § 34 Abs. 7 GrundWertVO NRW die Abgabe von individuellen Auswertungen aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter und aggregierter Form sowie Auskünfte aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter Form ohne Darlegung eines berechtigten Interesses zulässig.
Sie erhalten eine Auskunft auf schriftlichen Antrag hin. Die anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung ist kostenpflichtig und richtet sich nach einer Zeitgebühr. Die Gebühren können Sie dem Menüpunkt Gebühren oder dem Antrag auf anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung entnehmen.
Onlineantrag für Anonymisierte Auskünfte
Zuständige Organisationseinheiten
- Geschäftsstelle des Gutachterauschusses für Grundstückswerte in der Stadt Hamm
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: gutachterausschuss@stadt.hamm.de
- Vermessungs- und Katasteramt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: katasteramt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Brummel
Tel: 02381 17-4202
E-Mail: felix.brummel@stadt.hamm.de
- Frau Frerich
Tel: 02381 17-4263
E-Mail: sandra.frerich@stadt.hamm.de
- Herr Bergmann
Tel: 02381 17-4267
E-Mail: bergmannr@stadt.hamm.de
- Herr Schmiedner
Tel: 02381 17-4269
E-Mail: schmiedner@stadt.hamm.de
- Frau Vogelsang
Tel: 02381 17-4244
E-Mail: petra.vogelsang@stadt.hamm.de
- Herr Weiß
Tel: 02381 17-4217
E-Mail: sebastian.weiss@stadt.hamm.de
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt gemäß § 34 Grundstückswertermittlungsverordnung NRW (GrundWertVO NRW) Auskünfte aus der Kaufpreissammlung. Dabei ist zwischen nicht anonymisierten Auskünften und anonymisierten Auskünften zu unterscheiden.
Nicht anonymisierte Auskünfte
Nach § 34 Abs. 6 GrundWertVO NRW sind nicht anonymisierte (grundstücksbezogene) Auskünfte aus der Kaufpreissammlung zu erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird und der Empfänger der Daten die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zusichert. Ein berechtigtes Interesse ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Auskunft von öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen für Grundstückswertermittlung zur Begründung ihrer Gutachten beantragt wird. Ein entsprechender Nachweis über die öffentliche Bestellung oder Zertifizierung ist beizubringen.
Sie erhalten eine Auskunft auf schriftlichen Antrag hin. Die grundstücksbezogene Auskunft aus der Kaufpreissammlung ist kostenpflichtig. Die Gebühren können Sie dem Menüpunkt Gebühren oder dem Antrag auf nicht anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung entnehmen.
Onlineantrag für Nicht anonymisierte Auskünfte
Anonymisierte Auskünfte
Darüber hinaus sind gemäß § 34 Abs. 7 GrundWertVO NRW die Abgabe von individuellen Auswertungen aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter und aggregierter Form sowie Auskünfte aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter Form ohne Darlegung eines berechtigten Interesses zulässig.
Sie erhalten eine Auskunft auf schriftlichen Antrag hin. Die anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung ist kostenpflichtig und richtet sich nach einer Zeitgebühr. Die Gebühren können Sie dem Menüpunkt Gebühren oder dem Antrag auf anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung entnehmen.
Onlineantrag für Anonymisierte Auskünfte
https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1828/show
Herr
Brummel
C1.038
Frau
Frerich
C1.029
Herr
Bergmann
C1.032
Herr
Schmiedner
C1.029
Frau
Vogelsang
C1.027
Herr
Weiß
C1.029
Herr
Brummel
C1.038
Frau
Frerich
C1.029
Herr
Bergmann
C1.032
Herr
Schmiedner
C1.029
Frau
Vogelsang
C1.027
Herr
Weiß
C1.029
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt gemäß § 34 Grundstückswertermittlungsverordnung NRW (GrundWertVO NRW) Auskünfte aus der Kaufpreissammlung. Dabei ist zwischen nicht anonymisierten Auskünften und anonymisierten Auskünften zu unterscheiden.
Nicht anonymisierte Auskünfte
Nach § 34 Abs. 6 GrundWertVO NRW sind nicht anonymisierte (grundstücksbezogene) Auskünfte aus der Kaufpreissammlung zu erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird und der Empfänger der Daten die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zusichert. Ein berechtigtes Interesse ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Auskunft von öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen für Grundstückswertermittlung zur Begründung ihrer Gutachten beantragt wird. Ein entsprechender Nachweis über die öffentliche Bestellung oder Zertifizierung ist beizubringen.
Sie erhalten eine Auskunft auf schriftlichen Antrag hin. Die grundstücksbezogene Auskunft aus der Kaufpreissammlung ist kostenpflichtig. Die Gebühren können Sie dem Menüpunkt Gebühren oder dem Antrag auf nicht anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung entnehmen.
Onlineantrag für Nicht anonymisierte Auskünfte
Anonymisierte Auskünfte
Darüber hinaus sind gemäß § 34 Abs. 7 GrundWertVO NRW die Abgabe von individuellen Auswertungen aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter und aggregierter Form sowie Auskünfte aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter Form ohne Darlegung eines berechtigten Interesses zulässig.
Sie erhalten eine Auskunft auf schriftlichen Antrag hin. Die anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung ist kostenpflichtig und richtet sich nach einer Zeitgebühr. Die Gebühren können Sie dem Menüpunkt Gebühren oder dem Antrag auf anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung entnehmen.
Onlineantrag für Anonymisierte Auskünfte
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1828/show
Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster als amtliches Verzeichnis aller Flurstücke und Gebäude im Stadtgebiet Hamm. Dazu führt es Liegenschaftsvermessungen für die Teilung von Grundstücken, Feststellung oder Anzeige von Grenzen und Einmessung von Gebäuden durch. Damit diese Messungen lagemäßig zueinander passen, stützen sie sich auf ein einheitliches Festpunktfeld.
Die Erzeugung und Pflege dieser Lage- und Höhenfestpunkte ist gemeinsame Aufgabe des Vermessungs- und Katasteramtes und des Landesvermessungsamtes. In allen raumbezogenen Fragestellungen und in der graphischen Datenverarbeitung sind wir Experten; das Vermessungs- und Katasteramt ist daher für die Führung des Kommunalen Raumbezogenen Informationssystems / Umweltinformationssystems (KRIS/UIS) zuständig. Es enthält sämtliche Informationen mit Raumbezug im Stadtgebiet Hamm; dies reicht von der Beschaffenheit des Bodens als Baugrund bis hin zu der Darstellung aller Straßenbäume.
Das Know-How für die kartografische Aufbereitung dieser Thematiken sowie für eine Verknüpfung mit den topografischischen Grundlagen in Form der Amtlichen Basiskarte oder der Stadtgrundkarte liegt selbstverständlich auch bei uns vor.
Im Vermessungs- und Katasteramt befindet sich die Geschäftsstelle des Gutacherausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Hamm, die für Sie alle wichtigen Informationen über den Grundstücksmarkt bereithält oder Ihnen auf Antrag ein Verkehrswertgutachten Ihres Grundstückes erstellt.
Daneben befindet sich auch die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses im Vermessungs- und Katasteramt. Der Umlegungsausschuss führt Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch durch Vermessungs- und Katasteramt.
abweichende Öffnungszeiten des Bautechnischen Bürgeramtes:
montags bis donnerstags 7.30 Uhr - 16.00 Uhr
freitags 7.30 Uhr - 12.30 Uhr
Telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.
Für individuelle Wunschtermine stehen wir Ihnen nach Rücksprache gerne zur Verfügung.