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Kartenvorverkauf (Theater und Konzerte)

Reservierung und Verkauf der Eintrittskarten für die städtischen Theater- und Konzertveranstaltungen. Für den Kartenverkauf sowie den Konzert- und Theaterbe­such gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kulturbüros der Stadt Hamm, die an der Tageskasse, im Kulturbüro sowie im Internet einzusehen sind. Schriftliche (per Post und per Mail) sowie telefoni­sche Kartenbestellungen sind frühestens zum Be­ginn des Vorverkaufs möglich.

Bereits erworbene Eintrittskarten können grundsätz­lich nicht zurückgegeben oder umge­tauscht werden. Reservierte Karten müssen inner­halb von 14 Tagen, spätestens jedoch drei Tage vor der jeweiligen Veranstaltung, abgeholt werden. Bezahlte Karten können an der Tageskasse hin­terlegt werden. Forderungen für nicht abgeholte Karten werden nicht erlassen. Eintrittskarten, die dem Kunden abhandengekommen sind oder zerstört wurden, können gegen Gebühr ersetzt werden. Dies gilt auch für Eintrittskarten, die auf dem Versandweg verloren gegangen sind. Dieser Ersatz ist nur dann möglich, wenn der Kunde glaubhaft ma­chen oder nachweisen kann, welche Karte er ge­kauft hat, oder wenn die Kassenleitung den Erwerb der Karte nachvollziehen kann.

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Bereits erworbene Eintrittskarten können grundsätz­lich nicht zurückgegeben oder umge­tauscht werden. Reservierte Karten müssen inner­halb von 14 Tagen, spätestens jedoch drei Tage vor der jeweiligen Veranstaltung, abgeholt werden. Bezahlte Karten können an der Tageskasse hin­terlegt werden. Forderungen für nicht abgeholte Karten werden nicht erlassen. Eintrittskarten, die dem Kunden abhandengekommen sind oder zerstört wurden, können gegen Gebühr ersetzt werden. Dies gilt auch für Eintrittskarten, die auf dem Versandweg verloren gegangen sind. Dieser Ersatz ist nur dann möglich, wenn der Kunde glaubhaft ma­chen oder nachweisen kann, welche Karte er ge­kauft hat, oder wenn die Kassenleitung den Erwerb der Karte nachvollziehen kann.

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