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Kanalanschlussbeiträge
Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen
Kanalanschlussbeiträge werden für die Möglichkeit erhoben, ein Grundstück erstmalig an einen öffentlichen Kanal anschließen zu können. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach Größe und Ausnutzbarkeit des Grundstücks (zulässige Geschosse, Gewerbenutzung). Nähere Bestimmungen sind in der Anschlussbeitragssatzung geregelt.
Rechtsgrundlagen allgemein
Zuständige Organisationseinheiten
- Anliegerbeiträge und städtebauliche Verträge
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: bauverwaltungsamt@stadt.hamm.de
- Sachgebiet Anliegerbeiträge Uentrop, Rhynern, Bockum-Hövel, Heessen
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: anja.ruschel@stadt.hamm.de
- Sachgebiet Anliegerbeiträge Mitte, Pelkum, Herringen, städtebauliche Verträge
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: karsten.pfeiffer@stadt.hamm.de
Kanalanschlussbeiträge
Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen
Kanalanschlussbeiträge werden für die Möglichkeit erhoben, ein Grundstück erstmalig an einen öffentlichen Kanal anschließen zu können. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach Größe und Ausnutzbarkeit des Grundstücks (zulässige Geschosse, Gewerbenutzung). Nähere Bestimmungen sind in der Anschlussbeitragssatzung geregelt.
Rechtsgrundlagen allgemein
https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1825/show Anliegerbeiträge und städtebauliche Verträge
001 Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-4000
Fax 02381 17-2973
Sachgebiet Anliegerbeiträge Uentrop, Rhynern, Bockum-Hövel, Heessen
001 Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-4060
Fax 02381 17-2973
Sachgebiet Anliegerbeiträge Mitte, Pelkum, Herringen, städtebauliche Verträge
001 Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-4070
Fax 02381 17-2973