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Infektionsschutz
Erkennung, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (Infektionskrankheiten)
Infektionskrankheiten werden von Mikroorganismen (wie Viren, Bakterien, Pilzen) oder deren toxischen Produkten verursacht, die mittelbar oder unmittelbar auf den Menschen übertragen werden können.
Aufgabe des Gesundheitsamtes ist es durch Aufklärung und Beratung das Auftreten von übertragbaren Krankheiten zu vermeiden bzw. deren Weiterverbreitung durch Aufdeckung der Infektionsketten zu verhindern.
Im Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionen beim Menschen (IfSG) sind die übertragbaren Krankheiten genannt, die von Ärzten und Laboratorien dem Gesundheitsamt gemeldet werden müssen, damit von hier aus geeignete Maßnahmen der Verhütung und Bekämpfung getroffen werden können.
mehr Informationen zum Infektionsschutz hier:
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionen beim Menschen (IfSG)
Hygieneverordnung
Zuständige Organisationseinheiten
- Verwaltung, Medizinalaufsicht, Infektionsschutz, Hygieneüberwachung, Umwelthygiene
Heinrich-Reinköster-Straße 8
59065 Hamm
- Gesundheitsamt
Heinrich-Reinköster-Straße 8
59065 Hamm
E-Mail: gesundheitsamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Bäumer
Tel: 02381 17-3966
E-Mail: ute.baeumer@stadt.hamm.de
- Frau Schruttke
Tel: 02381 17-6443
E-Mail: schruttke@stadt.hamm.de
- Herr Foth
Tel: 02381 17-6442
E-Mail: johann.foth@stadt.hamm.de
- Frau Kollmann
Tel: 02381 17-6406
E-Mail: kollmannp@stadt.hamm.de
Erkennung, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (Infektionskrankheiten)
Infektionskrankheiten werden von Mikroorganismen (wie Viren, Bakterien, Pilzen) oder deren toxischen Produkten verursacht, die mittelbar oder unmittelbar auf den Menschen übertragen werden können.
Aufgabe des Gesundheitsamtes ist es durch Aufklärung und Beratung das Auftreten von übertragbaren Krankheiten zu vermeiden bzw. deren Weiterverbreitung durch Aufdeckung der Infektionsketten zu verhindern.
Im Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionen beim Menschen (IfSG) sind die übertragbaren Krankheiten genannt, die von Ärzten und Laboratorien dem Gesundheitsamt gemeldet werden müssen, damit von hier aus geeignete Maßnahmen der Verhütung und Bekämpfung getroffen werden können.
mehr Informationen zum Infektionsschutz hier:
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionen beim Menschen (IfSG)
Hygieneverordnung
Infektionskrankheiten, Übertragbare Krankheiten, Salmonellen, Campylobacter, Hepatitis, Kopfläuse, Scabies (Krätze) https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1786/showFrau
Bäumer
219
Frau
Schruttke
310
Herr
Foth
Frau
Kollmann
305
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Bäumer
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Herr
Foth
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Kollmann
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