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Gewerbemeldungen gem. § 14 GewO
Folgende Gewerbemeldungen können ausschließlich in der Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes vorgenommen werden:
- Sämtliche An-, Um- und Abmeldungen von Gewerben, die keine gewerberechtliche Erlaubnis benötigen, sowie
- Spielhallen
- Wettbüros
- Gaststätten mit Alkoholausschank
- Bordelle
- Bewacher
- Shisha Bars
- Makler, Immobilienverwalter
- Versteigerer und Pfandleiher
Achtung: Die Öffnungszeiten der Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes unterscheiden sich von den Öffnungszeiten der Bürgerämter!
Die Rufnummer für Gewerbemeldungen gem. §14 GewO: 02381/17-7212
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde (Ordnungsamt der Stadt, in der der Betrieb ansässig ist) gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird, die Tätigkeit gewechselt oder erweitert wird oder der Betrieb aufgegeben wird.
Unterlagen
- Personalausweis
- bei juristischen Personen zusätzlich den Handelsregisterauszug des Amtsgerichts, ggf. sonstige Erlaubnisse, Berechtigungen wie Handwerkskarte, Maklererlaubnis, Bewachererlaubnis etc.
- Ausländische Gewerbetreibende (natürliche Personen) müssen die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung vorlegen
- ausländische juristische Personen müssen einen Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache mitbringen
Kosten
26,00 EUR für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristische Personen sind.
33,00 EUR für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
13,00 EUR für jeden gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
15,00 EUR für die Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden.
13,00 EUR für ein Führungszeugnis
13,00 EUR für eine Gewerbezentralregisterauskunft
Die Gewerbeabmeldung ist kostenfrei.
Downloads
Zuständige Organisationseinheiten
- Ordnungsamt
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm
E-Mail: ordnungsamt@stadt.hamm.de
- Abteilung für Gewerbeangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm
- Sachgebiet Gewerberecht
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Arndt Borgmann
Tel: 02381 17-7212
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
- Frau Susanne Roßmeier
Tel: 02381 17-7212
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
- Herr Felix Brunnenberg
Tel: 02381 17-7212
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
- Frau Heike Thönis
Tel: 02381 17-7212
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
Folgende Gewerbemeldungen können ausschließlich in der Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes vorgenommen werden:
- Sämtliche An-, Um- und Abmeldungen von Gewerben, die keine gewerberechtliche Erlaubnis benötigen, sowie
- Spielhallen
- Wettbüros
- Gaststätten mit Alkoholausschank
- Bordelle
- Bewacher
- Shisha Bars
- Makler, Immobilienverwalter
- Versteigerer und Pfandleiher
Achtung: Die Öffnungszeiten der Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes unterscheiden sich von den Öffnungszeiten der Bürgerämter!
Die Rufnummer für Gewerbemeldungen gem. §14 GewO: 02381/17-7212
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde (Ordnungsamt der Stadt, in der der Betrieb ansässig ist) gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird, die Tätigkeit gewechselt oder erweitert wird oder der Betrieb aufgegeben wird.
- Personalausweis
- bei juristischen Personen zusätzlich den Handelsregisterauszug des Amtsgerichts, ggf. sonstige Erlaubnisse, Berechtigungen wie Handwerkskarte, Maklererlaubnis, Bewachererlaubnis etc.
- Ausländische Gewerbetreibende (natürliche Personen) müssen die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung vorlegen
- ausländische juristische Personen müssen einen Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache mitbringen
26,00 EUR für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristische Personen sind.
33,00 EUR für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
13,00 EUR für jeden gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
15,00 EUR für die Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden.
13,00 EUR für ein Führungszeugnis
13,00 EUR für eine Gewerbezentralregisterauskunft
Die Gewerbeabmeldung ist kostenfrei.
Herr
Arndt
Borgmann
2. OG
Frau
Susanne
Roßmeier
2. OG, Gustav-Heinemann-Straße 21
Herr
Felix
Brunnenberg
2. OG
Frau
Heike
Thönis
2. OG
Herr
Arndt
Borgmann
2. OG
Frau
Susanne
Roßmeier
2. OG, Gustav-Heinemann-Straße 21
Herr
Felix
Brunnenberg
2. OG
Frau
Heike
Thönis
2. OG
Herr
Arndt
Borgmann
2. OG
Frau
Susanne
Roßmeier
2. OG, Gustav-Heinemann-Straße 21
Herr
Felix
Brunnenberg
2. OG
Frau
Heike
Thönis
2. OG