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Gewerbemeldungen gem. § 14 GewO
Gewerbeanmeldungen und Gewerbeummeldungen sind gebührenpflichtig. Bei der Online - Gewerbeanzeige müssen Sie mit einem E-Payment-System die Gebühr am Ende des Meldevorganges entrichten. Die Gewerbeanzeige wird geprüft und nach Klärung möglicher Fragen Ihnen posttalisch zugesandt. Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
Hier klicken: zur Online - Gewerbeanzeige
Folgende Gewerbemeldungen können ausschließlich in der Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes vorgenommen werden:
- Sämtliche An-, Um- und Abmeldungen von Gewerben, die keine gewerberechtliche Erlaubnis benötigen, sowie
- Spielhallen
- Wettbüros
- Gaststätten mit Alkoholausschank
- Bordelle
- Bewacher
- Shisha Bars
- Makler, Immobilienverwalter
- Versteigerer und Pfandleiher
Achtung: Bitte beachten Sie, dass die Gewerbemeldestelle dienstags geschlossen ist und persönliche Vorsprachen beim Ordnungsamt nur mit einem Termin möglich sind.
Für Ihr Anliegen setzen Sie sich bitte mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/Mitarbeiterin telefonisch oder per Mail in Verbindung.
Die Rufnummer für Gewerbemeldungen gem. §14 GewO: 02381/17-7212
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde (Ordnungsamt der Stadt, in der der Betrieb ansässig ist) gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird, die Tätigkeit gewechselt oder erweitert wird oder der Betrieb aufgegeben wird.
Unterlagen
- Personalausweis
- bei juristischen Personen zusätzlich den Handelsregisterauszug des Amtsgerichts, ggf. sonstige Erlaubnisse, Berechtigungen wie Handwerkskarte, Maklererlaubnis, Bewachererlaubnis etc.
- Ausländische Gewerbetreibende (natürliche Personen) müssen die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung vorlegen
- ausländische juristische Personen müssen einen Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache mitbringen
Kosten
26,00 EUR für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristische Personen sind.
33,00 EUR für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
13,00 EUR für jeden gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
15,00 EUR für die Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden.
13,00 EUR für ein Führungszeugnis
13,00 EUR für eine Gewerbezentralregisterauskunft
Die Gewerbeabmeldung ist kostenfrei.
Weitere Informationen
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Zuständige Organisationseinheiten
- Ordnungsamt
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm
E-Mail: ordnungsamt@stadt.hamm.de
- Abteilung für Gewerbeangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm
- Sachgebiet Gewerberecht
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Bernd Orlowski
Tel: 02381 17-7212
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
- Frau Heike Thönis
Tel: 02381 17-7212
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
- Frau Ronja Behrend
Tel: 02381 17-7212
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
- Herr Arndt Borgmann
Tel: 02381 17-7212
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
- Herr Felix Brunnenberg
Tel: 02381 17-7212
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
- Herr Thorsten Lotsch
Tel: 02381 17-7212
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
- Frau Lina Pauli (1)
Tel: 02381 17-7212
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
- Frau Susanne Roßmeier
Tel: 02381 17-7212
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
- Frau Birte Stricker
Tel: 02381 17-7212
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
Folgende Gewerbemeldungen können ausschließlich in der Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes vorgenommen werden:
- Sämtliche An-, Um- und Abmeldungen von Gewerben, die keine gewerberechtliche Erlaubnis benötigen, sowie
- Spielhallen
- Wettbüros
- Gaststätten mit Alkoholausschank
- Bordelle
- Bewacher
- Shisha Bars
- Makler, Immobilienverwalter
- Versteigerer und Pfandleiher
Achtung: Bitte beachten Sie, dass die Gewerbemeldestelle dienstags geschlossen ist und persönliche Vorsprachen beim Ordnungsamt nur mit einem Termin möglich sind.
Für Ihr Anliegen setzen Sie sich bitte mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/Mitarbeiterin telefonisch oder per Mail in Verbindung.
Die Rufnummer für Gewerbemeldungen gem. §14 GewO: 02381/17-7212
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde (Ordnungsamt der Stadt, in der der Betrieb ansässig ist) gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird, die Tätigkeit gewechselt oder erweitert wird oder der Betrieb aufgegeben wird.
- Personalausweis
- bei juristischen Personen zusätzlich den Handelsregisterauszug des Amtsgerichts, ggf. sonstige Erlaubnisse, Berechtigungen wie Handwerkskarte, Maklererlaubnis, Bewachererlaubnis etc.
- Ausländische Gewerbetreibende (natürliche Personen) müssen die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung vorlegen
- ausländische juristische Personen müssen einen Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache mitbringen
26,00 EUR für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristische Personen sind.
33,00 EUR für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
13,00 EUR für jeden gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
15,00 EUR für die Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden.
13,00 EUR für ein Führungszeugnis
13,00 EUR für eine Gewerbezentralregisterauskunft
Die Gewerbeabmeldung ist kostenfrei.
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Herr
Bernd
Orlowski
EG
Frau
Heike
Thönis
2. OG
Frau
Ronja
Behrend
Gustav-Heinemann-Str. 21, 2. OG
Herr
Arndt
Borgmann
2. OG
Herr
Felix
Brunnenberg
2. OG
Herr
Thorsten
Lotsch
2. OG
Frau
Lina
Pauli (1)
Gustav-Heinemann-Str. 21, 2. OG
Frau
Susanne
Roßmeier
2. OG, Gustav-Heinemann-Straße 21
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Birte
Stricker
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Bernd
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Birte
Stricker
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Ronja
Behrend
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Herr
Arndt
Borgmann
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Felix
Brunnenberg
2. OG
Herr
Thorsten
Lotsch
2. OG
Frau
Lina
Pauli (1)
Gustav-Heinemann-Str. 21, 2. OG
Frau
Susanne
Roßmeier
2. OG, Gustav-Heinemann-Straße 21
Frau
Birte
Stricker
2. OG
Gewerbeanmeldungen und Gewerbeummeldungen sind gebührenpflichtig. Bei der Online - Gewerbeanzeige müssen Sie mit einem E-Payment-System die Gebühr am Ende des Meldevorganges entrichten. Die Gewerbeanzeige wird geprüft und nach Klärung möglicher Fragen Ihnen posttalisch zugesandt. Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
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Folgende Gewerbemeldungen können ausschließlich in der Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes vorgenommen werden:
- Sämtliche An-, Um- und Abmeldungen von Gewerben, die keine gewerberechtliche Erlaubnis benötigen, sowie
- Spielhallen
- Wettbüros
- Gaststätten mit Alkoholausschank
- Bordelle
- Bewacher
- Shisha Bars
- Makler, Immobilienverwalter
- Versteigerer und Pfandleiher
Achtung: Bitte beachten Sie, dass die Gewerbemeldestelle dienstags geschlossen ist und persönliche Vorsprachen beim Ordnungsamt nur mit einem Termin möglich sind.
Für Ihr Anliegen setzen Sie sich bitte mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/Mitarbeiterin telefonisch oder per Mail in Verbindung.
Die Rufnummer für Gewerbemeldungen gem. §14 GewO: 02381/17-7212
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde (Ordnungsamt der Stadt, in der der Betrieb ansässig ist) gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird, die Tätigkeit gewechselt oder erweitert wird oder der Betrieb aufgegeben wird.
- Personalausweis
- bei juristischen Personen zusätzlich den Handelsregisterauszug des Amtsgerichts, ggf. sonstige Erlaubnisse, Berechtigungen wie Handwerkskarte, Maklererlaubnis, Bewachererlaubnis etc.
- Ausländische Gewerbetreibende (natürliche Personen) müssen die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung vorlegen
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https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1729/show
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