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Gewährung von Beihilfen zu den Kosten des Fahrbaren Mittagstisches
Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können bei Lieferung des Mittagessens durch den Fahrbaren Mittagstisch eine Beihilfe in Höhe von bis zu 50% der Kosten erhalten.
Nähere Informationen zum Antragsverfahren und Anbietern des Fahrbaren Mittagstisches erteilt die Altenhilfe des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege.
Zuständige Organisationseinheit
- Fachstelle Leben im Alter
Stadthausstraße 3
59065 Hamm
E-Mail: 50lebenimalter@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Pieper
Tel: 02381 17-6761
E-Mail: pieper@stadt.hamm.de
Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können bei Lieferung des Mittagessens durch den Fahrbaren Mittagstisch eine Beihilfe in Höhe von bis zu 50% der Kosten erhalten.
Nähere Informationen zum Antragsverfahren und Anbietern des Fahrbaren Mittagstisches erteilt die Altenhilfe des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege.
Herr
Pieper
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Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können bei Lieferung des Mittagessens durch den Fahrbaren Mittagstisch eine Beihilfe in Höhe von bis zu 50% der Kosten erhalten.
Nähere Informationen zum Antragsverfahren und Anbietern des Fahrbaren Mittagstisches erteilt die Altenhilfe des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege.
Die Fachstelle Leben im Alter der Stadt Hamm bietet in allen Fragen rund um das Alter Auskunft, Beratung und persönliche Hilfe. Die Hilfestellungen beziehen sich sowohl auf die Anforderungen des täglichen Lebens, als auch auf die Teilnahme an gesellschaftlichen Leben durch regelmäßige gemeinsame Treffen mit zahlreichen Seniorinnen und Senioren. Ehrenamtliches Engagement wird gefördert und durch Fortbildungmaßnahmen unterstützt.
50-502-1