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Umstellung auf EU-Kartenführerschein
Wenn Sie noch einen grauen oder rosa Führerschein haben, können Sie ihn in einen neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles Lichtbild, das den aktuellen Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- bisheriger Führerschein (ist bei Aushändigung des neuen EU-Führerscheins abzugeben)
bei Antragstellern/Antragstellerinnen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und die Klasse C oder CE (früher Klasse 2) beantragen, benötigen wir ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten und eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung.
Zudem ist eine Karteiabschrift erforderlich, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt wurde. Sie kann dort in der Regel fern mündlich zur unmittelbaren Übersendung an die jetzt örtliche Behörde (ggf. namentlich benennen) angefordert werden.
Hinweis:
Eine entsprechende Antragstellung ist auch in jedem Bürgeramt während der dortigen Sprechzeiten möglich.
Kosten
- 30,30 €
ggf. zuzüglich 7,70 € Verwaltungsgebühr für eine Ausnahmegenehmigung
Zuständige Organisationseinheiten
- Rechtsamt
Caldenhofer Weg 2
59065 Hamm
E-Mail: rechtsamt@stadt.hamm.de
- Führerscheinstelle
Caldenhofer Weg 10
59065 Hamm
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Huddleston
Tel: 02381 17-8629
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
- Herr Höwing
Tel: 02381 17-8624
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
- Frau Reschke
Tel: 02381 17-8626
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
- Herr Hofmeister
Tel: 02381 17-8625
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
Wenn Sie noch einen grauen oder rosa Führerschein haben, können Sie ihn in einen neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen.
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles Lichtbild, das den aktuellen Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- bisheriger Führerschein (ist bei Aushändigung des neuen EU-Führerscheins abzugeben)
bei Antragstellern/Antragstellerinnen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und die Klasse C oder CE (früher Klasse 2) beantragen, benötigen wir ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten und eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung.
Zudem ist eine Karteiabschrift erforderlich, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt wurde. Sie kann dort in der Regel fern mündlich zur unmittelbaren Übersendung an die jetzt örtliche Behörde (ggf. namentlich benennen) angefordert werden.
Hinweis:
Eine entsprechende Antragstellung ist auch in jedem Bürgeramt während der dortigen Sprechzeiten möglich.
- 30,30 €
ggf. zuzüglich 7,70 € Verwaltungsgebühr für eine Ausnahmegenehmigung
https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1700/showFrau
Huddleston
(Caldenhofer Weg 10, 2. Obergeschoss)
Herr
Höwing
211 (Caldenhofer Weg 10, 2. Obergeschoss)
Frau
Reschke
214 (Caldenhofer Weg 10, 2. Obergeschoss)
Herr
Hofmeister
Frau
Huddleston
(Caldenhofer Weg 10, 2. Obergeschoss)
Herr
Höwing
211 (Caldenhofer Weg 10, 2. Obergeschoss)
Frau
Reschke
214 (Caldenhofer Weg 10, 2. Obergeschoss)
Herr
Hofmeister