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Forderungsmanagement
Die Abteilung Forderungsmanagement der Stadtkasse ist zuständig für die konsequente und zeitnahe Realisierung von fälligen und gemahnten Forderungen der Stadt Hamm.
Im Einzelnen können dies sein:
- alle Forderungen der Stadt Hamm (unabhängig vom Wohnsitz des Schuldners)
- öffentlich-rechtliche Forderungen anderer Gebietskörperschaften gegen Schuldner mit Wohnsitz in Hamm im Rahmen der Amtshilfe
- öffentlich-rechtliche Forderungen bestimmter Gläubiger ohne eigene Vollstreckungsstelle (z. B. Rundfunkgebühren der GEZ, Kammerbeiträge der IHK und der Handwerkskammer)
Das Forderungsmanagement ist für die Einziehung dieser Gelder zuständig und hat keinen Einfluss auf die Bestandskraft der Forderungen. Dies obliegt den jeweiligen Fachämtern, die auch über Ratenzahlungen entscheiden. Die Gewährung einer Ratenzahlung durch ein Fachamt ist grds. nicht mehr möglich, sobald Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet wurden.
Bei öffentlich-rechtlichen Forderungen besteht keine Verpflichtung, dem Schuldner nach einer Mahnung eine weitere Zahlungsaufforderung oder Vollstreckungsankündigung zu übersenden.
Die zwangsweise Beitreibung erfolgt z. B. durch Konto-, Lohn- oder Sachpfändungen. Darüber hinaus kann die Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung veranlasst werden.
Weitere Möglichkeiten sind z. B.: die Vollstreckung in das Grundvermögen von der Zwangssicherungshypothek im Grundbuch bis zur Zwangsversteigerung, Empfehlung der Erzwingungshaft an Gläubiger von Bußgeldern oder Kontenabrufe beim Bundeszentralamt für Steuern.
Zuständige Organisationseinheit
- Abteilung Forderungsmanagement
Alter Grenzweg 2
59071 Hamm
E-Mail: stadtkasse@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Gausepohl
Tel: 02381 17-9948
E-Mail: gausepohl@stadt.hamm.de
- Herr Bäumer
Tel: 02381 17-9944
E-Mail: baeumert@stadt.hamm.de
- Herr Prinz
Tel: 02381 17-9950
E-Mail: prinz@stadt.hamm.de
- Herr Tandetzki
Tel: 02381 17-9955
E-Mail: tandetzkis@stadt.hamm.de
- Frau Klein
Tel: 02381 17-9930
E-Mail: klein@stadt.hamm.de
- Frau Erdmann
Tel: 02381 17-9923
E-Mail: erdmanna@stadt.hamm.de
- Frau Koch
Tel: 02381 17-9953
- Herr Kossack
Tel: 02381 17-9952
E-Mail: kossackg@stadt.hamm.de
- Frau Wille
Tel: 02381 17-9946
E-Mail: wille@stadt.hamm.de
- Frau Wirsen
Tel: 02381 17-9943
E-Mail: wirsen@stadt.hamm.de
- Herr Hannig
Tel: 02381 17-9949
E-Mail: hannigc@stadt.hamm.de
- Frau Ostrowski
Tel: 02381 17-9947
E-Mail: ostrowskia@stadt.hamm.de
- Frau Keweloh-Figge
Tel: 02381 17-9956
E-Mail: kewelohfigge@stadt.hamm.de
- Frau Steinmann
Tel: 02381 17-9954
E-Mail: steinmann@stadt.hamm.de
- Herr Kracker
Tel: 02381 17-9951
E-Mail: kracker@stadt.hamm.de
- Frau Dlugaiczyk
Tel: 02381 17-9960
E-Mail: dlugaiczyk@stadt.hamm.de
- Frau Bruse
Tel: 02381 17-9961
- Frau Heger
Tel: 02381 17-9962
E-Mail: silke.heger@stadt.hamm.de
- Frau Göckan
Tel: 02381 17-9939
E-Mail: goeckant@stadt.hamm.de
- Frau Stratmann
Tel: 02381 17-9941
E-Mail: andrea.stratmann@stadt.hamm.de
Die Abteilung Forderungsmanagement der Stadtkasse ist zuständig für die konsequente und zeitnahe Realisierung von fälligen und gemahnten Forderungen der Stadt Hamm.
Im Einzelnen können dies sein:
- alle Forderungen der Stadt Hamm (unabhängig vom Wohnsitz des Schuldners)
- öffentlich-rechtliche Forderungen anderer Gebietskörperschaften gegen Schuldner mit Wohnsitz in Hamm im Rahmen der Amtshilfe
- öffentlich-rechtliche Forderungen bestimmter Gläubiger ohne eigene Vollstreckungsstelle (z. B. Rundfunkgebühren der GEZ, Kammerbeiträge der IHK und der Handwerkskammer)
Das Forderungsmanagement ist für die Einziehung dieser Gelder zuständig und hat keinen Einfluss auf die Bestandskraft der Forderungen. Dies obliegt den jeweiligen Fachämtern, die auch über Ratenzahlungen entscheiden. Die Gewährung einer Ratenzahlung durch ein Fachamt ist grds. nicht mehr möglich, sobald Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet wurden.
Bei öffentlich-rechtlichen Forderungen besteht keine Verpflichtung, dem Schuldner nach einer Mahnung eine weitere Zahlungsaufforderung oder Vollstreckungsankündigung zu übersenden.
Die zwangsweise Beitreibung erfolgt z. B. durch Konto-, Lohn- oder Sachpfändungen. Darüber hinaus kann die Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung veranlasst werden.
Weitere Möglichkeiten sind z. B.: die Vollstreckung in das Grundvermögen von der Zwangssicherungshypothek im Grundbuch bis zur Zwangsversteigerung, Empfehlung der Erzwingungshaft an Gläubiger von Bußgeldern oder Kontenabrufe beim Bundeszentralamt für Steuern.
https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1680/showHerr
Gausepohl
311
Herr
Bäumer
312
Herr
Prinz
310
Herr
Tandetzki
303
Frau
Klein
310
Frau
Erdmann
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Frau
Koch
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Herr
Kossack
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Frau
Wille
303
Frau
Wirsen
314
Herr
Hannig
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Frau
Ostrowski
311
Frau
Keweloh-Figge
Frau
Steinmann
Herr
Kracker
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Frau
Dlugaiczyk
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Bruse
308
Frau
Heger
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Göckan
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Stratmann
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