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Herstellung einer Grundstückszufahrt/Bordsteinabsenkung
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Bei Neubauten an bestehenden Straßen, neuen Garagen und Carports, aber auch aus anderen Gründen kann es erforderlich sein, Grundstückszufahrten über vorhandene Geh- und Radwege, Straßenseitengräben oder städtischen Grünstrukturen anzulegen. Dies bedingt z.B. die Absenkung des Bordsteines, die Anpassung des Gehweges, die Verrohrung eines Grabenabschnittes oder die Entfernung einer Grünstruktur. Es können auch weitere Arbeiten notwendig werden, z. B. Änderung von Verkehrsinseln, Umstellen von Verkehrsschildern usw.
Die Stadt Hamm erteilt nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten für die Herstellung oder Erweiterung von Grundstückszufahrten die entsprechende Genehmigung.
Die ungenehmigte Herstellung einer Zufahrt mittels Beton-, Gummi- oder Holzrampen etc. ist nach § 32 Straßenverkehrsordnung nicht zulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Die Arbeiten zur Herstellung der Grundstückszufahrt sind durch eine von der Stadt Hamm zugelassene Baufirma auszuführen. Die Aufstellung der zugelassenen Firmen ist der Rubrik „Benötigte Unterlagen“ zu entnehmen. Eine Ausführung der Arbeiten in Eigenleistung oder durch andere Firmen ist nicht zugelassen.
- Die Kosten für die Herstellung der Grundstückszufahrt sind grundsätzlich vom Antragsteller zu tragen. Die Stadt Hamm beteiligt sich nicht an den Kosten.
- Nach Beendigung der Arbeiten ist dem Tiefbau- und Grünflächenamt der Stadt Hamm eine schriftliche Mitteilung über die Fertigstellung der Maßnahme vorzulegen.
Beachten Sie, dass bei der Prüfung der Genehmigung evtl. vorhandene Versorgungsleitungen nicht berücksichtigt werden. Hierzu wenden Sie sich an die entsprechenden Versorgungsträger.
Unterlagen
Der Antrag für die Herstellung einer Grundstückszufahrt/Bordsteinabsenkung ist mit dem Formblatt Antrag auf Herstellung einer Grundstückszufahrt schriftlich bei der Stadt Hamm, Bautechnisches Bürgeramt zu stellen und steht für Sie unter der Rubrik Wichtige Formulare ebenso wie die Firmenliste für Aufbrüche im Straßenraum zum Download bereit.
Dem Antrag fügen Sie bitte einen Lageplan bzw. eine Skizze mit Darstellung und Vermaßung der geplanten und jeder ggfs. bereits bestehenden Zufahrt sowie mit Darstellung aller städtischen und geschützten Bäume und Grünstrukturen bei. Die Baumstandorte sind zu vermaßen und mit Angaben des Kronendurchmessers sowie des Stammdurchmessers in einem Meter Höhe zu versehen.
Zusätzlich ist ein Foto über die vorhandene Situation beizulegen.
Dieser Antrag kann mit den vorgenannten Anlagen auch per Online-Formular eingereicht werden.
Kosten
Die Kosten für die Prüfung und Genehmigung betragen 50 €.
Zuständige Organisationseinheit
- Bautechnisches Bürgeramt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: bauordnungsamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Steigüber
Tel: 02381 17-4334
- Herr Groß
Tel: 02381 17-4331
E-Mail: marcus.gross@stadt.hamm.de
Bei Neubauten an bestehenden Straßen, neuen Garagen und Carports, aber auch aus anderen Gründen kann es erforderlich sein, Grundstückszufahrten über vorhandene Geh- und Radwege, Straßenseitengräben oder städtischen Grünstrukturen anzulegen. Dies bedingt z.B. die Absenkung des Bordsteines, die Anpassung des Gehweges, die Verrohrung eines Grabenabschnittes oder die Entfernung einer Grünstruktur. Es können auch weitere Arbeiten notwendig werden, z. B. Änderung von Verkehrsinseln, Umstellen von Verkehrsschildern usw.
Die Stadt Hamm erteilt nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten für die Herstellung oder Erweiterung von Grundstückszufahrten die entsprechende Genehmigung.
Die ungenehmigte Herstellung einer Zufahrt mittels Beton-, Gummi- oder Holzrampen etc. ist nach § 32 Straßenverkehrsordnung nicht zulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Die Arbeiten zur Herstellung der Grundstückszufahrt sind durch eine von der Stadt Hamm zugelassene Baufirma auszuführen. Die Aufstellung der zugelassenen Firmen ist der Rubrik „Benötigte Unterlagen“ zu entnehmen. Eine Ausführung der Arbeiten in Eigenleistung oder durch andere Firmen ist nicht zugelassen.
- Die Kosten für die Herstellung der Grundstückszufahrt sind grundsätzlich vom Antragsteller zu tragen. Die Stadt Hamm beteiligt sich nicht an den Kosten.
- Nach Beendigung der Arbeiten ist dem Tiefbau- und Grünflächenamt der Stadt Hamm eine schriftliche Mitteilung über die Fertigstellung der Maßnahme vorzulegen.
Beachten Sie, dass bei der Prüfung der Genehmigung evtl. vorhandene Versorgungsleitungen nicht berücksichtigt werden. Hierzu wenden Sie sich an die entsprechenden Versorgungsträger.
Der Antrag für die Herstellung einer Grundstückszufahrt/Bordsteinabsenkung ist mit dem Formblatt Antrag auf Herstellung einer Grundstückszufahrt schriftlich bei der Stadt Hamm, Bautechnisches Bürgeramt zu stellen und steht für Sie unter der Rubrik Wichtige Formulare ebenso wie die Firmenliste für Aufbrüche im Straßenraum zum Download bereit.
Dem Antrag fügen Sie bitte einen Lageplan bzw. eine Skizze mit Darstellung und Vermaßung der geplanten und jeder ggfs. bereits bestehenden Zufahrt sowie mit Darstellung aller städtischen und geschützten Bäume und Grünstrukturen bei. Die Baumstandorte sind zu vermaßen und mit Angaben des Kronendurchmessers sowie des Stammdurchmessers in einem Meter Höhe zu versehen.
Zusätzlich ist ein Foto über die vorhandene Situation beizulegen.
Dieser Antrag kann mit den vorgenannten Anlagen auch per Online-Formular eingereicht werden.
Die Kosten für die Prüfung und Genehmigung betragen 50 €.
Neubauten an bestehenden Straßen, neuen Garagen und Carports, Änderung vorhandener Gehwege und Radwege, Straßenseitengräben oder städtischen Grünstrukturen, Anpassung des Gehweges, Verrohrung eines Grabenabschnittes, Entfernung einer Grünstruktur, Änderung von Verkehrsinseln, Umstellen von Verkehrsschildern https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/165931/show
Frau
Steigüber
A0.004 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)
Herr
Groß
A0.003 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)