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Werbemittel - Antrag auf Aufstellung

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Öffentliche Straßen sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.
Grundsätzlich gilt, dass der Gebrauch öffentlicher Straßen jedermann im Rahmen der Widmung und der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist, man spricht dabei vom sogenannten Gemeingebrauch.
Die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus ist Sondernutzung und bedarf einer Genehmigung.
Hier geht es zu den Online-Anträgen:

Antrag Werbemittel

 

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Werbemittel - Antrag auf Aufstellung

Öffentliche Straßen sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.
Grundsätzlich gilt, dass der Gebrauch öffentlicher Straßen jedermann im Rahmen der Widmung und der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist, man spricht dabei vom sogenannten Gemeingebrauch.
Die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus ist Sondernutzung und bedarf einer Genehmigung.
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Werbung, Aufsteller, Aufstellen https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/164013/show
Tiefbau- u. Grünflächenamt
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-4601
Fax 02381 17-2966

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Mundhenke

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