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Hausanschlusskosten
Kostenersätze für Hausanschlüsse
Für die Entwässerung des Grundstücks bis zum städtischen Kanal ist der Eigentümer selbst verantwortlich. Werden die Hausanschlüsse aber im Auftrag des Lippeverbandes oder der Stadt Hamm im Zuge von Kanalbaumaßnahmen hergestellt oder saniert, wird der jeweilige Kostenersatz vom Eigentümer per Bescheid geltend gemacht.
Zuständige Organisationseinheiten
- Sachgebiet Anliegerbeiträge Uentrop, Rhynern, Bockum-Hövel, Heessen
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: anja.ruschel@stadt.hamm.de
- Sachgebiet Anliegerbeiträge Mitte, Pelkum, Herringen, städtebauliche Verträge
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: trippelm@stadt.hamm.de
Hausanschlusskosten
Kostenersätze für Hausanschlüsse
Für die Entwässerung des Grundstücks bis zum städtischen Kanal ist der Eigentümer selbst verantwortlich. Werden die Hausanschlüsse aber im Auftrag des Lippeverbandes oder der Stadt Hamm im Zuge von Kanalbaumaßnahmen hergestellt oder saniert, wird der jeweilige Kostenersatz vom Eigentümer per Bescheid geltend gemacht.
https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1520/show
Sachgebiet Anliegerbeiträge Uentrop, Rhynern, Bockum-Hövel, Heessen
001 Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-4060
Fax 02381 17-2973
Sachgebiet Anliegerbeiträge Mitte, Pelkum, Herringen, städtebauliche Verträge
001 Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-4070
Fax 02381 17-2973