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Grundstückswertermittlung
Zur Herstellung von Markttransparenz im Einzelfall erstattet der Gutachterausschuss Gutachten. Gegenstand des Gutachtens kann sein
- der Verkehrswert nach § 194 Baugesetzbuch (Marktwert) von unbebauten und bebauten Grundstücken und von Wohnungseigentum
- der Wert von bzw. die Wertminderung aufgrund von Rechten am Grundstück (z.B. Erbbaurecht, Dienstbarkeiten, Wohnungsrecht, Nießbrauch, Baulast)
- die Höhe anderer Vermögensvor- oder -nachteile bei städtebaulichen oder sonstigen Maßnahmen
- der Kleingarten-Pachtzins im Sinne § 5 Abs. 2 Bundeskleingartengesetz
- der Miet- oder Pachtwert.
Gutachten beantragen können
- bei Verkehrswertgutachten: Eigentümer, Miteigentümer, Erben, Inhaber von Rechten, Bevollmächtigte, Mieter, Pächter, Gerichte und Behörden
- bei Mietwertgutachten: Mieter, Vermieter, Gerichte, Behörden.
Sie können ein Verkehrswertgutachten über folgenden Weg beantragen:
- bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (siehe unten bei zuständige Organisationseinheit und Ansprechpartner), hierbei sollte der Onlineantrag genutzt werden
siehe auch:
Gutachterausschuss Stadt Hamm
Zuständige Organisationseinheiten
- Geschäftsstelle des Gutachterauschusses für Grundstückswerte in der Stadt Hamm
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: gutachterausschuss@stadt.hamm.de
- Vermessungs- und Katasteramt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: katasteramt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Brummel
Tel: 02381 17-4202
E-Mail: felix.brummel@stadt.hamm.de
- Frau Frerich
Tel: 02381 17-4263
E-Mail: sandra.frerich@stadt.hamm.de
Grundstückswertermittlung
Zur Herstellung von Markttransparenz im Einzelfall erstattet der Gutachterausschuss Gutachten. Gegenstand des Gutachtens kann sein
- der Verkehrswert nach § 194 Baugesetzbuch (Marktwert) von unbebauten und bebauten Grundstücken und von Wohnungseigentum
- der Wert von bzw. die Wertminderung aufgrund von Rechten am Grundstück (z.B. Erbbaurecht, Dienstbarkeiten, Wohnungsrecht, Nießbrauch, Baulast)
- die Höhe anderer Vermögensvor- oder -nachteile bei städtebaulichen oder sonstigen Maßnahmen
- der Kleingarten-Pachtzins im Sinne § 5 Abs. 2 Bundeskleingartengesetz
- der Miet- oder Pachtwert.
Gutachten beantragen können
- bei Verkehrswertgutachten: Eigentümer, Miteigentümer, Erben, Inhaber von Rechten, Bevollmächtigte, Mieter, Pächter, Gerichte und Behörden
- bei Mietwertgutachten: Mieter, Vermieter, Gerichte, Behörden.
Sie können ein Verkehrswertgutachten über folgenden Weg beantragen:
- bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (siehe unten bei zuständige Organisationseinheit und Ansprechpartner), hierbei sollte der Onlineantrag genutzt werden
siehe auch:
Gutachterausschuss Stadt Hamm
https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1503/show Geschäftsstelle des Gutachterauschusses für Grundstückswerte in der Stadt Hamm
001 Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Herr
Brummel
C1.038
02381 17-4202
felix.brummel@stadt.hamm.de
Frau
Frerich
C1.029
02381 17-4263
sandra.frerich@stadt.hamm.de
Vermessungs- und Katasteramt
001 Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Fax 02381 17-2961
Herr
Brummel
C1.038
02381 17-4202
felix.brummel@stadt.hamm.de
Frau
Frerich
C1.029
02381 17-4263
sandra.frerich@stadt.hamm.de