BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Bodenordnung
Amtliche Bodenordnungsverfahren sind die Umlegung oder Vereinfachte Umlegung nach den §§ 45 ff Baugesetzbuch zur Neuordnung von Grundstücksgrenzen einer Vielzahl von Grundstücken. Die Umlegung verfolgt das Ziel, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Die Verantwortung für die Durchführung der Verfahren liegt beim Umlegungsausschuss.
Zuständige Organisationseinheiten
- Bodenordnung / Bewertung
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: katasteramt@stadt.hamm.de
- Bodenordnung
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
- Vermessungs- und Katasteramt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: katasteramt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Thiele
Tel: 02381 17-4243
E-Mail: thiele@stadt.hamm.de
- Herr Beckschulze-Giesler
Tel: 02381 17-4242
E-Mail: beckschulze-giesler@stadt.hamm.de
Amtliche Bodenordnungsverfahren sind die Umlegung oder Vereinfachte Umlegung nach den §§ 45 ff Baugesetzbuch zur Neuordnung von Grundstücksgrenzen einer Vielzahl von Grundstücken. Die Umlegung verfolgt das Ziel, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Die Verantwortung für die Durchführung der Verfahren liegt beim Umlegungsausschuss.
https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1481/showFrau
Thiele
C1.028
Herr
Beckschulze-Giesler
C1.019
Frau
Thiele
C1.028
Herr
Beckschulze-Giesler
C1.019
Frau
Thiele
C1.028
Herr
Beckschulze-Giesler
C1.019
Amtliche Bodenordnungsverfahren sind die Umlegung oder Vereinfachte Umlegung nach den §§ 45 ff Baugesetzbuch zur Neuordnung von Grundstücksgrenzen einer Vielzahl von Grundstücken. Die Umlegung verfolgt das Ziel, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Die Verantwortung für die Durchführung der Verfahren liegt beim Umlegungsausschuss.
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1481/showDas Katasteramt führt das Liegenschaftskataster als amtliches Verzeichnis aller Flurstücke und Gebäude im Stadtgebiet Hamm. Dazu führt es Liegenschaftsvermessungen für die Teilung von Grundstücken, Feststellung oder Anzeige von Grenzen und Einmessung von Gebäuden durch. Damit diese Messungen lagemäßig zueinander passen, stützen sie sich auf ein einheitliches Festpunktfeld.
Die Erzeugung und Pflege dieser Lage- und Höhenfestpunkte ist gemeinsame Aufgabe des Vermessungs- und Katasteramtes und des Landesvermessungsamtes. In allen raumbezogenen Fragestellungen und in der graphischen Datenverarbeitung sind wir Experten; das Vermessungs- und Katasteramt ist daher für die Führung des Kommunalen Raumbezogenen Informationssystems / Umweltinformationssystems (KRIS/UIS) zuständig. Es enthält sämtliche Informationen mit Raumbezug im Stadtgebiet Hamm; dies reicht von der Beschaffenheit des Bodens als Baugrund bis hin zu der Darstellung aller Straßenbäume.
Das Know-How für die kartografische Aufbereitung dieser Thematiken sowie für eine Verknüpfung mit den topografischischen Grundlagen in Form der Amtlichen Basiskarte oder der Stadtgrundkarte liegt selbstverständlich auch bei uns vor.
Im Vermessungs- und Katasteramt befindet sich die Geschäftsstelle des Gutacherausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Hamm, die für Sie alle wichtigen Informationen über den Grundstücksmarkt bereithält oder Ihnen auf Antrag ein Verkehrswertgutachten Ihres Grundstückes erstellt.
Daneben befindet sich auch die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses im Vermessungs- und Katasteramt. Der Umlegungsausschuss führt Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch durch Vermessungs- und Katasteramt.
abweichende Öffnungszeiten des Bautechnischen Bürgeramtes:
montags bis donnerstags 7.30 Uhr - 16.00 Uhr
freitags 7.30 Uhr - 12.30 Uhr
Telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.
Für individuelle Wunschtermine stehen wir Ihnen nach Rücksprache gerne zur Verfügung.