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Allgemeinverfügung für Benzin- und Flüssiggastransporte
Genehmigung von Gefahrgut auf Verkehrswegen.
Die sichere Beförderung von gefährlichen Gütern ist eine Daueraufgabe für Wirtschaft und Behörden.
Zur Verringerung des Schadensrisikos beim Transport gefährlicher Güter ist nach § 35a der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB) für bestimmte gefährliche Stoffe vorgesehen, dass die Fahrwege durch die zuständigen Behörden bestimmt werden müssen. In Nordrhein-Westfalen sind dies die Kreise und kreisfreien Städte.
Als erstes Land bietet Nordrhein-Westfalen den Service eines digital erfassten Gesamtwerkes aller Fahrwegregelungen an. Gemeinsam mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW hat das Ministerium für Verkehr die Inhalte der Allgemeinverfügungen sowie die Strecken der Positiv- und Negativnetze aller Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen digital aufbereitet und sie zu einer anwenderfreundlichen Gefahrgut-KartenCD zusammengefasst. Ab 2019 werden die Daten primär als Download angeboten. Die Daten werden dabei jährlich durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW und die zuständigen Behörden aktualisiert.
Die Angaben zum Gefahrgutnetz sind auch Bestandteil der NWSIB (Straßeninformationsbank Nordrhein-Westfalen), in der aktuelle Informationen über Straßennetz, -bestand und -nutzung mit einer digitalen Straßenkarte verknüpft werden. Diese Informationen können im Internet unter www.nwsib-online.nrw.de abgerufen werden. Weitere Informationen zu Inhalt und Bedienung der Online-Anwendung finden Sie hier.
Zuständige Organisationseinheiten
- Dezernat VI (Stadtplanung, Bauwesen, Wohnen und Mobilität)
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
- Tiefbau- u. Grünflächenamt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
- Abteilung Straßenplanung, Verkehrstechnik, Straßenbaubehörde, Wasserwirtschaft
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Mundhenke
Tel: 02381 17-8634
E-Mail: stvb-hamm@stadt.hamm.de
Die sichere Beförderung von gefährlichen Gütern ist eine Daueraufgabe für Wirtschaft und Behörden.
Zur Verringerung des Schadensrisikos beim Transport gefährlicher Güter ist nach § 35a der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB) für bestimmte gefährliche Stoffe vorgesehen, dass die Fahrwege durch die zuständigen Behörden bestimmt werden müssen. In Nordrhein-Westfalen sind dies die Kreise und kreisfreien Städte.
Als erstes Land bietet Nordrhein-Westfalen den Service eines digital erfassten Gesamtwerkes aller Fahrwegregelungen an. Gemeinsam mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW hat das Ministerium für Verkehr die Inhalte der Allgemeinverfügungen sowie die Strecken der Positiv- und Negativnetze aller Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen digital aufbereitet und sie zu einer anwenderfreundlichen Gefahrgut-KartenCD zusammengefasst. Ab 2019 werden die Daten primär als Download angeboten. Die Daten werden dabei jährlich durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW und die zuständigen Behörden aktualisiert.
Die Angaben zum Gefahrgutnetz sind auch Bestandteil der NWSIB (Straßeninformationsbank Nordrhein-Westfalen), in der aktuelle Informationen über Straßennetz, -bestand und -nutzung mit einer digitalen Straßenkarte verknüpft werden. Diese Informationen können im Internet unter www.nwsib-online.nrw.de abgerufen werden. Weitere Informationen zu Inhalt und Bedienung der Online-Anwendung finden Sie hier.
Gefahrgut, Tankfahrzeug https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1302/showHerr
Mundhenke
A1.097 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)
Herr
Mundhenke
A1.097 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)
Herr
Mundhenke
A1.097 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)
Genehmigung von Gefahrgut auf Verkehrswegen.
Die sichere Beförderung von gefährlichen Gütern ist eine Daueraufgabe für Wirtschaft und Behörden.
Zur Verringerung des Schadensrisikos beim Transport gefährlicher Güter ist nach § 35a der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB) für bestimmte gefährliche Stoffe vorgesehen, dass die Fahrwege durch die zuständigen Behörden bestimmt werden müssen. In Nordrhein-Westfalen sind dies die Kreise und kreisfreien Städte.
Als erstes Land bietet Nordrhein-Westfalen den Service eines digital erfassten Gesamtwerkes aller Fahrwegregelungen an. Gemeinsam mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW hat das Ministerium für Verkehr die Inhalte der Allgemeinverfügungen sowie die Strecken der Positiv- und Negativnetze aller Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen digital aufbereitet und sie zu einer anwenderfreundlichen Gefahrgut-KartenCD zusammengefasst. Ab 2019 werden die Daten primär als Download angeboten. Die Daten werden dabei jährlich durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW und die zuständigen Behörden aktualisiert.
Die Angaben zum Gefahrgutnetz sind auch Bestandteil der NWSIB (Straßeninformationsbank Nordrhein-Westfalen), in der aktuelle Informationen über Straßennetz, -bestand und -nutzung mit einer digitalen Straßenkarte verknüpft werden. Diese Informationen können im Internet unter www.nwsib-online.nrw.de abgerufen werden. Weitere Informationen zu Inhalt und Bedienung der Online-Anwendung finden Sie hier.
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1302/showZusatzinformationen:
Der Abteilung Straßenplanung, Verkehrstechnik, Straßenbaubehörde, Grundstücksentwässerung und Gewässerplanung und -bau obliegt die Planung des Neu-, Aus- und Umbaus von Verkehrsflächen mit der dazugehörigen Beleuchtung. Zu den Verkehrsflächen zählen Straßen, Wege, Plätze und Parkplätze. Desweiteren werden die Belange der §§ 45ff der Straßenverkehrsordnung (Verkehrsregelungen mit entsprechenden Zeichen und Einrichtungen) in Zusammenarbeit mit der Straßenverkehrsbehörde wahrgenommen. Weiterhin gehört die Sondernutzung und die Verwaltung der Hammer Straßen zu den Aufgaben. Die Grundstücksentwässerung sorgt für einen ordnungsgemäßen Anschluß an die Abwasseranlagen und steht den Hammer Bürgern beratend zur Seite. Den Hochwasserschutz der vielen Hammer Gewässer und deren ökolog. Entwicklung stellt die Abteilung ebenfalls sicher.
In einer weiteren Abteilung sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Straßen- und Brückenbau sowie die Straßen- und Brückenunterhaltung verantwortlich. Zu Brückenbau und -unterhaltung zählen die Ingenieurbauten wie Tunnel, Brücken, Stützmauern, Lärmschutzwände, Treppenanlagen und sonstige Ingenieurbauwerke.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Grünflächen unterhalten und verwalten die öffentlichen Grünflächen mit deren Einrichtungen. Dazu zählen u.a. Parkanlagen, Verkehrsgrün, Reit- und Wanderwege, Außenanlagen öffentlicher städtischer Gebäude sowie Sport-, Kinderspiel- und Bolzplätze. Für Angelegenheiten der Kleingärten nimmt die Abteilung für das Tiefbau- und Grünflächenamt Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde wahr.
Dies sind z. B. die Förderung des Kleingartenwesens und die Überwachung kleingartenrechtlicher Vorschriften. Im Rahmen des Bestattungswesens werden Beisetzungen betreut und die Friedhofsanlagen unterhalten. Ansprechpartner in Fragen des Bestattungswesens ist das Friedhofswesen. In der stadteigenen Gärtnerei werden verschiedenste Pflanzen für Neu- und Ersatzanpflanzungen in den öffentlichen Grünanlagen aufgezogen. Die Abteilung Wegeentwicklung & Straßenraumbegrünung nimmt Aufgaben im Zusammenhang mit der übergeordneten Freiflächenplanung wahr (z. B. Objektplanung und Bau von Geh-, Rad- und Reitwegen im Außenbereich, Planung und Veranlassung der Pflanzung des Straßenbegleitgrünes). Zu den einzelnen Abteilungen zählen Bauhöfe, deren Mitarbeiter im Wesentlichen die Wartung, die Unterhaltung und die Reinigung vor Ort sicherstellen.
Telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.
Für individuelle Wunschtermine stehen wir Ihnen nach Rücksprache gerne zur Verfügung.
Sie erreichen uns:
Buslinien: alle in Richtung Willy-Brandt-Platz
Haltestellen: Willy-Brandt-Platz
Stadtplanlink: http://goo.gl/maps/0wfMa