Umweltamt
Zur Stärkung der nachhaltigen, integrativen und zukunftsorientierten Handlungsabläufe wurde 1989 das Umweltamt innerhalb der Stadtverwaltung installiert. Damit wurde auf politischer Ebene die Notwendigkeit der stärkeren Integration des Umweltschutzes in das Verwaltungshandeln gesehen und gleichzeitig eine Zentrierung von wesentlichen Umweltaufgaben in der Stadtverwaltung vorgenommen. Im Umweltamt wurden fünf Sonderordnungsbehörden für Landschaft, Abfall, Jagd, Fischerei und Wasser vereint, die für die breite Anwendung des vielgestaltigen Umweltrechts sorgen. Ergänzt wurde diese Aufgabenvielfalt durch den Immissionsschutz nach dem Landesimmissionsschutzgesetz und durch zwei weitere Behörden: die Immissionsschutzbehörde nach §40 des Bundesimmissionsschutzgesetzes und die Untere Bodenschutzbehörde. Neben der behördlichen Arbeit ist das Umweltamt aber auch ein planendes Amt. Im Rahmen der systematischen Umweltplanung werden daher kontinuierlich Daten erhoben, ausgewertet und in ein leistungsfähiges Umweltinformationssystem überführt. Zahlreiche Planungen und Konzepte konnten auf dieser Grundlage bereits initiiert, öffentlichkeitswirksam aufbereitet und umsetzt werden. Hierzu gehören auch Aufgabenstellungen des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung. Das Umweltamt berät bei allen raumbezogenen Planungen im Innen- und Außenbereich und ist oftmals erste Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger. Es ist ein Fachamt mit moderner Verwaltungs- und Dienstleistungsstruktur, Öffentlichkeitsarbeit, effizienter Beratung und zeitnahem Agieren.
Dienstleistungen
- Abfallerzeugernummer
- Anlagen in oder an Gewässern
- Antrag auf Aufhebung der Schonzeit für Rabenkrähen gemäß § 24 Abs. 2 Landesjagdgesetz NRW
- Antrag auf Aufhebung der Schonzeit für Ringeltauben gemäß § 24 Abs. 2 Landesjagdgesetz NRW
- Baumschutzsatzung (Beseitigung oder wesentliche Veränderung des Aufbaus eines Baumes / von Bäumen)
- Betrieb von Kanalisationsnetzen / Kanalnetzanzeige
- Brauchtums- und Traditionsfeuer
- Bodenmaterial (Auffüllung)
- Einbau von Recyclingstoffen
- Eingriffsregelung im Baugenehmigungsverfahren
- Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer oder ins Grundwasser
- Entgegennahme von Anzeigen gem. § 53 KrWG und Erlaubnisanträgen gem. §54 KrWG
- Förderung der Anschaffungskosten für eine Neupflanzung
- Förderung von fachgerechten Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung oder Begutachtung von Bäumen
- Förderprogramm Altbaum
- Indirekteinleitung von mineralölhaltigem Abwasser
- Indirekteinleitung von amalgamhaltigem Abwasser
- Fischereischein
- Genehmigung von Abwasserbehandlungsanlagen / Kläranlagen
- Indirekteinleitungen
- Jagdschein
- Jauche-Gülle-Silage (JGS) -Anlagen
- Lebendfangfallen
- Meldepflicht für geschützte Tierarten
- Mitteilung über die erfolgte Klärschlammausbringung
- Reitregelung
- Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von Abfällen nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Städtische Waldflächen
- Tiergehege - Anzeige über die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung bzw. den Betrieb
- Übertragung der Pflicht zum Abfahren und Aufbereiten des bei mir anfallenden Klärschlamms
- Wärmeplanung
- Wassergefährdende Stoffe
- Wasserrechtliche Erlaubnis nach §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Einleitung von Abwasser in ein oberirdisches Gewässer nach Vorbehandlung in einer Abwasserbehandlungsanlage