Liegenschaften
Aufgaben des Liegenschaftsmanagements sind:
- Warnehmung der Eigentümerfunktion für die unbauten Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte des Allgemeinen Grundvermögens
- Bewirtschaftung und Verwaltung von unbebauten städtischen Grundstücken - dazu gehören der Abschluss und die Bearbeitung aller dringlichen und schuldrechtlichen Regelungen
- Erwerb und Veräußerung von Grundvermögen durch Kauf- Verkauf - Tausch- Ersteigerung - Bestellung von Rechten der Stadt am Grundeigentum Dritter
- Enteignung und Übernahmen gem. BauGB sowie die Vereinbarung und Verhandlung von Entschädigungen inkl. Wahrnehmung der Interessen der Stadt Hamm in Enteignungsverfahren Dritter
- Liegenschaftliche Angelegenheiten bei städtebaulichen Maßnahmen
- Bewirtschaftung von städt. Jagd,-Fischerei und anderen Rechten z.B. Genossenschaftsangelegenheiten
- Mitwirkung an den An- und Verkäufen von Grundstücken der WFH und anderer kommunaler Gesellschaften
- Erklärung und Ausübung zu Vorkaufsrechten der Stadt nach dem BauGB
- Mitwirkung bei Bodenverkehrsgenehmigung
Telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.