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Eine Berücksichtigung der verbrauchten Wassermenge über den Gartenwasserzähler kann nur erfolgen, wenn Sie jährlich zum Jahresende den Zähler ablesen. Den Stand des Zwischenzählers müssen Sie bis spätestens zum 31.03. des Folgejahres schriftlich bei der Stadt Hamm, Amt für Finanzen und Controlling, oder per E-Mail an steuern20@stadt.hamm.de, oder per Online-Antrag mitteilen. 

Hier gelangen Sie zum Online-Antrag: Zählerstandsmeldung für Gartenwasserzähler.

Sollte diese Mitteilung unterbleiben, bleibt es bei der Veranlagung durch die Stadtwerke Hamm GmbH.

Eine entsprechende Gutschrift der Entwässerungsgebühren nach dem Frischwassermaßstab würde dann jeweils über einen geänderten städtischen Abgabenbescheid erfolgen und mit den lfd. Grundbesitzabgaben verrechnet oder erstattet werden. Gegenüber der Stadtwerke Hamm GmbH sind weiterhin die von dort erhobenen Abschläge und Jahresendabrechnungen voll zu leisten.

Die jährliche Mitteilung kann auch gern bereits nach Ende der jährlichen Wasserabgabe bzw. Schluss des Zwischenzählers zum Winteranfang bzw. vor oder zum 31.12. erfolgen.