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Wohnungswechsel (Abmeldung)
Wenn Sie von Hamm fortziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen am neuen Wohnort anzumelden.
Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie keine Abmeldebestätigung.
Sie werden automatisch von der neuen Meldebehörde am alten Wohnsitz abgemeldet.
Verlassen Sie allerdings die Bundesrepublik Deutschland müssen Sie sich abmelden. Die Abmeldung können Sie schriftlich, persönlich oder durch einen Beauftragten in einem der Bürgerämter vornehmen. Benutzen Sie dazu bitte den Vordruck “Abmeldung einer Wohnung”. Die Abmeldung können Sie in diesem Fall eine Woche vor dem Auszug bei uns durchführen. Sie erhalten von uns eine Abmeldebestätigung.
Ebenso müssen Sie sich abmelden, wenn Sie ihre Wohnung in Deutschland aufgeben und keinen festen Wohnsitz mehr haben sollten.
Die allgemeine Rechtsgrundlage hierfür bildet § 17 des Bundesmeldegesetz (BMG)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis/ Reisepass, bzw. bei ausländischen Staatsangehörigen Nationalpass und ID-Karte.
- Für Vermieter/ Wohnungsgeber:
Sie möchten uns mitteilen, dass Ihre Mieter/-innen ausgezogen sind?
Dann steht Ihnen hierfür unser intelligentes Onlineformular zur Verfügung (zum Ausdrucken)
Kosten
gebührenfrei
Wohnungswechsel (Abmeldung)
Wegzug, Wohnungsaufgabe, Wohnungsgeberbescheinigung, Wohnunggeberbestätigung, Umzug, Ummeldung, ummelden
Wenn Sie von Hamm fortziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen am neuen Wohnort anzumelden.
Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie keine Abmeldebestätigung.
Sie werden automatisch von der neuen Meldebehörde am alten Wohnsitz abgemeldet.
Verlassen Sie allerdings die Bundesrepublik Deutschland müssen Sie sich abmelden. Die Abmeldung können Sie schriftlich, persönlich oder durch einen Beauftragten in einem der Bürgerämter vornehmen. Benutzen Sie dazu bitte den Vordruck “Abmeldung einer Wohnung”. Die Abmeldung können Sie in diesem Fall eine Woche vor dem Auszug bei uns durchführen. Sie erhalten von uns eine Abmeldebestätigung.
Ebenso müssen Sie sich abmelden, wenn Sie ihre Wohnung in Deutschland aufgeben und keinen festen Wohnsitz mehr haben sollten.
Die allgemeine Rechtsgrundlage hierfür bildet § 17 des Bundesmeldegesetz (BMG)
- Personalausweis/ Reisepass, bzw. bei ausländischen Staatsangehörigen Nationalpass und ID-Karte.
- Für Vermieter/ Wohnungsgeber:
Sie möchten uns mitteilen, dass Ihre Mieter/-innen ausgezogen sind?
Dann steht Ihnen hierfür unser intelligentes Onlineformular zur Verfügung (zum Ausdrucken)
Bürgeramt Uentrop
17-172
001
Alter Grenzweg
2
59071
Hamm
02381 17-9299
02381 17-109299
ba-uentrop@stadt.hamm.de
Servicetelefon
02381 17-7777
02381 17-2971
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Rhynern
17-173
001
Unnaer Straße
10-12
59069
Hamm
02381 17-9399
02381 17-109399
ba-rhynern@stadt.hamm.de
Servicetelefon
02381 17-7777
02381 17-2971
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Pelkum
Im Stadtteil Pelkum befindet sich das Bürgeramt im alten Amtshaus an der Kamener Str. 177. Untergebracht sind hier im Erdgeschoss der Bereich Bürgerservice und im 2. Obergeschoss die Abteilung Schwerbehindertenrecht.
17-174
001
Kamener Straße
177
59077
Hamm
02381 17-9499
02381 17-109499
ba-pelkum@stadt.hamm.de
Servicetelefon
02381 17-7777
02381 17-2971
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Herringen
17-175
001
Dortmunder Straße
245
59077
Hamm
02381 17-9599
02381 17-109599
ba-herringen@stadt.hamm.de
Servicetelefon
02381 17-7777
02381 17-2971
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Bockum-Hövel
17-176
001
Teichweg
1
59075
Hamm
02381 17-9699
02381 17-109699
ba-bockum-hoevel@stadt.hamm.de
Servicetelefon
02381 17-7777
02381 17-2971
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Heessen
17-177
001
Amtsstraße
19
59073
Hamm
02381 17-9799
023281 17-109799
ba-heessen@stadt.hamm.de
Servicetelefon
02381 17-7777
02381 17-2971
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Mitte
17-171
001
Theodor-Heuss-Platz
16
59065
Hamm
2. Etage
02381 17-9199
02381 17-2990
ba-mitte@stadt.hamm.de
Servicetelefon
02381 17-7777
02381 17-2971
info@stadt.hamm.de