Bewachungsgewerbe
Bewachungsgewerbe - Erlaubnis gem. § 34 a GewO
Sie möchten gewerbesmäßig (selbständig, als Unternehmer) das Leben oder Eigentum fremder Personen vor Eingriffen Dritter schützen? Zum Beispiel Gebäude bewachen, Fluggäste kontrollieren, Geld- und Wertransporte durchführen oder im Personenschutz arbeiten? Hierfür benötigen Sie eine gewerberechtliche Erlaubnis.
Weiterführende Informationen
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Ausländern die Aufenthaltserlaubnis
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Wohnortes
- Gewerbezentralregisterauszug zu beantragen im Meldeamt oder Ordnungsamt des Wohnortes
- bei einer GmbH der Handelsregisterauszug
- Nachweis der Sachkunde (IHK Dortmund)
- Versicherungsnachweis für das Gewerbe (Haftpflichtversicherung)
- Prüfung der Vermögensverhältnisse
- Nachweis über Zahlung des Gebührenvorschusses in Höhe von 5.000 €
die Liste ist nicht abschließend, je nach Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
Rechtsgrundlagen
Gewerbeordnung, Bewachungsverordnung
Kosten
Die Gebühr für die Erlaubnis beträgt 5.000 €.