Verlängerung einer Fahrerlaubnis
Verlängerung der Gültigkeit einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E.
Weiterführende Informationen
Bitte beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig (ca. 8 Wochen) vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnisklassen.
*) Sollte die Fahrerlaubnis abgelaufen sein, kann diese prüfungsfrei (derzeit innerhalb von 5 Jahren nach Ablauf der Geltungsdauer) im Wege des Besitzstandes neu erteilt werden. Ist die Fahrerlaubnis schon sehr lange abgelaufen (z.B. 5 Jahre oder länger), kann vor der Neuerteilung der abgelaufenen Fahrerlaubnis die erneute Ablegung der Fahrerlaubnisprüfungen (Theorie und Praxis) angeordnet werden.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Hamm
Wenn Hamm Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Pass und Führerschein
- 1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
Nicht älter als 2 Jahre
- Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
Nicht älter als 1 Jahr
- Funktions- und Leistungstest
Nicht älter als 1 Jahr; Nur für die Klassen D, D1, DE, D1E ab Vollendung des 50. Lebensjahres bzw. wenn das 50. Lebensjahr überschritten wird.
- Führungszeugnis
Nur für die Klassen D, D1, DE, D1E
Das Führungszeugnis (Belegart "O", zur Vorlage bei einer Behörde) wird bei der Antragstellung gleich mit beantragt (gebührenpflichtig). Das Führungszeugnis kann nur in einem Bürgeramt beantragt werden. - ggf. Weiterbildungsbescheinigungen nach dem BKrFQG (Eintragung Schlüsselzahl 95)
Hinweis:
Eine entsprechende Antragstellung ist auch in jedem Bürgeramt während der dortigen Sprechzeiten möglich.
Kosten
43,90 € (Antragsgebühren)
+ 43,50 € - wenn die Frist bereits abgelaufen ist *)
32,50 € (nur bei Ausstellung FQN-Nachweis - ohne KBA) (ehemals Schlüsselzahl 95)
9,00 € (vorläufiger Führerschein)