KFZ- Rotes Oldtimer-Kennzeichen
Für Oldtimer-Liebhaber stehen gemäss § 43 FZV die roten Kennzeichen mit zeitlicher Begrenzung zur Verfügung. 30 Jahre muss der "Oldie" hierfür jedoch mindestens vorweisen können.
Folgende Fahrten können mit roten Oldtimer-Kennzeichen durchgeführt werden:
Prüfungsfahrten:
- Fahrten anlässlich der Prüfung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
- Probefahrten:
Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs - Überführungsfahrten:
Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. - Fahrten zum Zwecke der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs
Erforderliche Unterlagen
- formloser schriftlicher Antrag mit Begründung
- Gutachten nach § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingeneurs
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister (früher: Verkehrszentralregister) des Kraftfahrt-Bundesamtes
- Versicherungsbestätigung (eVB für ein rotes Kennzeichen)
- Vorlage der/des Original-Fahrzeug-Briefe/s bei Fahrzeugen ohne Fahrzeugbrief: Vorlage des Eigentumsnachweises
- Personalausweis oder Reisepass der Antragstellerin / des Antragstellers
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
Rechtsgrundlagen
§ 43 Fahrzeugzulassungs-Verordnung
Kosten
125,00 €