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Erlaubnis zum Erwerb, Umgang (Aufbewahren, Verwenden, Vernichten, Überlassen) und zur Beförderung von explosionsgefährlichen Stoffen

Erlaubnis zum Erwerb, Umgang (Aufbewahren, Verwenden, Vernichten, Überlassen) und zur Beförderung von explosionsgefährlichen Stoffen

Hier können Sie online Ihren Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes zum Erwerb, Umgang (Aufbewahren, Verwenden, Vernichten, Überlassen) und zur Beförderung von explosionsgefährlichen Stoffen stellen.

Feuerwehr https://serviceportal.hamm.de:443/de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/188108/show
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Telefon 02381 903-0
Fax 02381 903-525

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Bevölkerungsschutz und Einsatzplanung
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